Ortsgestaltung nach klaren und sinnvollen Regeln

Mit der Ortsgestaltungssatzung (OGS) hat sich die Gemeinde Ismaning ein sehr mächtiges und Instrument zur Kontrolle des Baugeschehens gegeben. Die Satzung geht dabei sehr in bauliche Details und schreibt einheitliche, an älteren (Bauern-) Häuser angelehnte, Gestaltungsgrundsätze vor. Dieses hat in der Vergangenheit zu einem einförmigen, fast kasernenartig anmutenden Geschoß- und Reihenhauswohnungsbau (Hennigweg, Rebhuhnstraße, Moaranger, Bahnäcker) geführt. Die OGS ist bindend für alle Ortsbereiche, in denen keine Bebauungspläne bestehen. Hier sind der Architektur mit zum Teil unsinnigen Einschränkungen Grenzen gesetzt,  die zu einer Vereinheitlichung oder aber zu vielen individuellen Befreiungen führen und damit unweigerlich zu Streitigkeiten und Ungleichbehandlungen.

Die Grünen halten eine Ortsgestaltung für wichtig, doch setzen wir uns für mehr Vielfalt und architektonische Abwechslung ein. Eine Verschlankung und erhebliche Weiterentwicklung der bestehenden Ortsgestaltungssatzung erscheint uns unausweichlich.

 

 

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