Umweltinstitut München – Garchinger Reaktor wird rechtswidrig betrieben

Das Umweltinstitut München geht weiter gegen den Betrieb des Forschungsreaktors Garching vor

Denn dieser verwendet atomwaffenfähiges Uran. Dadurch werde der Reaktor seit 2011 formal rechtswidrig betrieben, sagte Atomexperte Hauke Doerk bei einem Vortrag auf Einladung der Ismaninger Grünen. Ursprüngliche Zusagen, auf niedriger angereichertes Uran umzustellen, wurden nie richtig angegangen. „Der FRM II wird formal illegal betrieben“, so Doerk vor rund 30 Zuhörern einer lebendigen und durchaus kontroversen Diskussion.

 

Der seit 2004 betriebene FRM II in Garching war auf hoch angereichertes Uran ausgelegt, sollte gemäß Genehmigung aber bis 2010 auf niedrig angereichertes Uran umgestellt werden. Das entsprach internationalen Bestrebungen, dem Risiko der Verbreitung von atomwaffenfähigem Uran entgegenzuwirken. Auch das Versprechen außerhalb des Genehmigungsverfahrens, bis 2018 umzurüsten, sei verstrichen. Im Januar wurde der FRM II nach längerem Stillstand mit neuen Brennelementen aus französischer Produktion mit hochangereichertem Uran aus Russland wieder angefahren.

„Der beste Schutz vor Missbrauch ist es, gar kein hoch angereichertes Uran mehr zu haben“, sagte Doerk. Auch die Entsorgung ist nach seinen Worten ungeklärt. Das Abklingbecken in Garching fasse 50 abgebrannte Brennelemente und sei fast voll. „Dutzende Castoren mit hochradioaktivem, atomwaffenfähigen Müll sollen aus Garching quer durch Deutschland nach Ahaus transportiert werden. Das ist nicht tragbar. Der FRM II muss endlich auf einen Betrieb mit niedriger angereichertem Uran umgestellt werden. Die Verfahren dazu sind bekannt und müssen schleunigst umgesetzt werden“, so Doerk.

Dieser Forderung widersprach der emeritierte Professor Winfried Petry, langjähriger Direktor des FRM II, der zu der Diskussion gekommen war. Der FRM II komme mit viel weniger spaltbarem Material aus als andere Forschungsreaktoren. Alternativen gebe es bisher nicht, aber es werde mit Hochdruck daran geforscht. Die bisherige Genehmigung decke das bisherige Vorgehen ab.

Doerk sagte, der BUND Naturschutz in Bayern habe im November auf Grundlage eines Gutachtens einen Antrag auf Stilllegung gestellt. Sollte das bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) den FRM II nicht bis zur Umrüstung abschalten lassen, werde der BN weitere rechtliche Schritte prüfen müssen.

 

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