KIMI – Oktober 2008

Höchste Zeit für eine neue, eine andere Vereinsförderung

Kirchheim kann stolz sein auf seine Vereine. Viele Ehrenamtliche engagieren sich zum Wohle der  Bürger weswegen die Gemeinde auch mit Förderungsleistungen nicht geizt. Die Förderungen sind aber häufig in individuellen Pachtverträgen vereinbart. Sie als Bürger haben kein Recht auf Einsicht in diese Verträge. Dass die Vereine unterschiedlich großzügig bedacht werden, ist ein offenes Geheimnis. Sich die Pachtverträge vorzunehmen, um Schieflagen zu korrigieren reicht nicht aus. Ich plädiere deshalb für allgemeingültige Vereinsförderrichtlinien. Das bringt Transparenz für Sie als Bürger (schließlich sind es Ihre Steuergelder) und macht Schluss mit dem Schielen zum Nachbarverein. (Kaum dass dem KSC umfangreiche Gelder für Modernisierungen und Erweiterungen bewilligt wurden, stellt der SV Heimstetten für die erst 2001 eröffnete Anlage am Sportpark einen Investitionsbedarf in Millionenhöhe fest.)

Ferner hat das Landratsamt Ebersberg vor zwei Jahren angefangen, jährlich alle Mitgliedschaften, freiwilligen Vereinbarungen und Leistungen in einem Dokument zusammenzutragen („KT-17-12-07 Mitgliedschaften und Beteiligungen.pdf“ bei www.lra-ebe.de). Aus dem Vorwort: Im zweiten Jahr stellt das Finanzmanagement nun alle  tgliedschaften und freiwilligen Leistungen des Landkreises zusammen. …Hintergrund dieser Arbeit ist die Schaffung von Transparenz in diesem Themenfeld. …Für die Mitgliedschaften wendet der Landkreis folgende jährlichen Beiträge auf: …Darüber hinaus gewährt der Landkreis zahlreiche Zuschüsse, die im Einzelnen dieser Dokumentation entnommen werden können

Was heißt das für unsere Gemeinde? Pachtverträge sollten allein die Höhe der Pacht und die Art der Nutzung festschreiben. Insbesondere Ansprüche auf Zahlungen und geldwerte Leistungen der Gemeinde sollten sich ausschließlich aus einer separaten, allgemeingültigen und öffentlich einsehbaren Förderrichtlinie ableiten lassen. Sämtliche von der Gemeinde erbrachten Leistungen sollten in einer jährlich fortzuschreibenden Aufstellung veröffentlicht werden. Zuschussanträge unterhalb bestimmter Bagatellgrenzen sollten grundsätzlich abgelehnt werden. Dafür gibt es Pauschalen. Die Vereinsförderung der Gemeinde muss zum Ziel haben, die Eigeninitiative und Eigenleistung der Vereine zu erhalten und weiter anzuregen. Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen muss deswegen eine ausreichende Eigenleistung des jeweiligen Vereins sein.

Investitionen sollten also immer nur anteilig bezuschusst werden. Erst die Bereitschaft eines Vereins, auch selbst Geld in die Hand zu nehmen, zeigt, ob eine Investition nicht nur Wunsch sondern auch Notwendigkeit ist. Maßhalten kommt da fast von selbst.

Es wird ein langer, steiniger Weg werden, denn es ist still geworden. Die, die das Loblied auf mehr Transparenz während des Wahlkampfes noch lautstark mitgesungen haben, sind verstummt. Was soll man noch sagen, wenn die simple Frage nach den Laufzeiten der Pachtverträge nichtöffentlich beantwortet wird und die Liste lediglich zur Einsichtnahme zur Verfügung steht? Die Gestaltungsmöglichkeiten des Gemeinderats scheinen begrenzt zu sein.

Doch es ist durchaus möglich, dass die Rechtsaufsicht des Landkreises jetzt die Verträge in einigen Punkten beanstandet. Bedauerlich, dass man auf so etwas hoffen muss. Aber nur so wäre der Weg frei für eine nachvollziehbare, transparente Vereinsförderung, die nicht hinter verschlossenen Türen sondern in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden könnte.

Rüdiger Zwarg