Archiv Jahr 2005

Artikel veröffentlicht: Sonntag, 13. Februar 2005

CSU-Pressesprecher Victor Fuchs

Leserbrief zu Meinungsbrief an die Redaktion “Vorwürfe der Grünen sind lächerlich” vom 08.02.2005

Na, na, na was fürchtet er denn, dass er gar so holzt, der kleine Angstbeißer, auch ganz hochtrabend Pressesprecher der Garchinger Christlichen Partei genannt? Dass etwa selbst die naivsten unter ihren Anhängern merken könnten, was hier gespielt wird? Meint er „Männchen“ muss nur feste mit der Moralinkeule auf die bösen Grünen im Allgemeinen und die Wundrak im Speziellen einschlagen und schon hat man von der eigenen „Schand`“ prima abgelenkt. Ja, ja, das war schon bei den alten Griechen so „ der Überbringer der schlechten Nachricht wird geköpft“. Damit ist zwar die Nachricht, aber nicht das Schlechte, aus der kleinkarierten Welt des Herrn Presseversprechers.

Widerlegen oder berichtigen konnte er ja Vorwürfe nicht. Es bleibt der Verdacht auf Mauschelei in Sachen Pflegeheimbau, Begünstigung bei einem „klein Bisschen“ zusätzlichem Baurecht für Mietwohnungsbau auf 9000 qm Acker und Geld, aus einem unnötigen faulen Vergleich mit der Fa./Fam. Amon/Ostler. „Böse Zungen“ behaupten ja, es sei alles noch viel fauliger, als es uns bis jetzt offenbar ist – na da stinkt`s halt. Man kann nur vermuten, wo da überall was „rummodert“.

Das köstlichste in der „Meinung“ des obigen Herrn ist seine Wertung über absolut edle Absichten der Fam. Amon beim Pflegeheimbau. Fern aller Profitgier, nur gesellschaftliches Verantwortungsgefühl treibt die aller Edelsten unter uns, ihr Vermögen zu mehren und die ach so sozialen Demokraten helfen fleißig dabei. Es wär echt zum lachen, wenn`s nicht so traurig wär. Glaubt denn der Herr Victor F. im Ernst alle anderen, die sich als Investoren für den Pflegeheimbau beworben haben, „wollten auf Jahrzehnte nichts erwirtschaften?“ So jedenfalls ist`s nach Aussage des obigen Herrn bei Amon`s geplant? So blöd kann er ja nicht sein, dass er selber glaubt, was er da schreibt, also muss man davon ausgehen, dass er die Leser des MM arg-„listig“ täuschen wollte – oder?

Was die saftigen Nachforderungen aus Grundstücksverkäufen, allesamt aus Altbürgermeister Helmut Karls Amtszeit und zum Teil 30 Jahre zurückliegend, angeht, waren sie ganz einfach unverschämt. Die Meinung von Herrn Karl– „das geben die Verträge ganz einfach nicht her“ ist aufschlussreich genug. Tja manche Leut` kriegen halt nie genug – oder wie man bei uns in Bayern sagt „den Kragen net voll“, aber müssen Sozialdemokraten gleich das öffentliche Füllhorn über Millionenbauern ausschütten? – i`moan hoid ned!

Ingrid Wundrak

Artikel veröffentlicht: Freitag, 30. September 2005

Holzpellet-Heizung

Antrag zum Haushalt 2006 war erfolgreich für das Feuerwehrhaus. Geplant ist auch das Gebäude Freisinger Landstr. 4 mit einer Pelletheizung auszustatten.

Sehr geehrter Herr Solbrig,

steigende Energiepreise sollten auch die Stadt Garching veranlassen über alternative Heizungsformen nachzudenken. Eine solche Alternative stellt die Holzpelletheizung. Diese hat folgende Vorteile:

  • Sie ist CO2- neutral.
  • Die Brennstoffkosten liegen unter denen von Öl- und Gas. Es ist mit weiteren Preissteigerungen bei den fossilen Brennstoffen zur rechnen.
  • Der Brennstoff steht unabhängig von Importen im Land ausreichend zur Verfügung.
  • Die heimische Holzwirtschaft, die Landwirtschaft und Industrie und damit auch der Arbeitsmarkt werden durch diese Heizungsart gefördert.
  • Auch wenn die Investitionskosten höher sein sollten, handelt es sich um eine nachhaltige Investition in die Zukunft.

Informationen können reichlich im Internet eingeholt werden. Beispielhaft folgende links:

Ich stelle daher den Antrag bei der Erneuerung der Heizanlage für die Feuerwehr Garching eine Holzpellet – Heizung einbauen zu lassen und dafür die erforderlichen Mittel im Haushalt 2006 vorzusehen.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Wundrak

 

 

 

Artikel veröffentlicht: Sonntag, 27. Februar 2005

Pflegeheiminvestor Amon – Stadtratnachlese

Leserbrief zu “Frau von Garchinger CSU-Stadtrat mit Antrag erfolgreich” und “Die Gräben sind tiefer denn je” vom 26.02.2005 (Süddeutsche Zeitung)

Jetzt hat`s die groß(artige) Sozialchristdemokratische Parteiunion Garchings also geschafft. Eine millionenschwere Ackervergoldungsaktion ohne ortsübliche Gewinnabschöpfung für die Stadt, auf dass der „ärmste unter den armen“ Bauern nur ja seinem „Haufen“ ein paar „armselige“ Millionen schamlos hinzufügen kann.

Warum hat denn der „soziale“ 1.Bürgermeister, in den zu großen Schuhen, partout den zahlreichen Stadtrats-Besuchern die Bekanntgabe aus nicht öffentlicher Sitzung über aus`gschamte, unhaltbare Forderungen des „armen Bauern“ vorenthalten. Sie hätten sonst womöglich nicht fassen können, dass Garchings „Onkel Dagobert“ über 2 Mio. Euro von der Stadt aus Grundstücks-geschäften nachforderte, die bis zu 30 Jahre zurückliegen.

Hätt` sein können, dass einer merkt, wie absurd es ist, mit solchen Partnern ohne Not wieder Geschäfte machen zu wollen, die statt den Stempel „geiz ist geil“ den mit „sozial“ tragen sollten.

Wie wär`s, wenn sich die Sozis mal überlegen würden, wer von ihnen heut in einem eigenen Häus`l sitzen würd`, wenn der Vorgänger Bürgermeister Helmut Karl eine solch dämliche Grundstückspolitik betrieben hätt`? Die Haushalte bzw. Investitionen des Amtsnachfolgers leben immer noch von diesem Grundstückspolster. Was sollen denn die „nach Solbrig-Stadtväter“ machen, wenn die ganz oberg`scheiten Koalitionäre die Gewerbesteuereinnahmen nicht halten können, die sie großmundig versprechen und das Tafelsilber verteilt ist.

Klar, die ach-so-christlichen Stadträte, die den Schwiegersohn des Millionenbauern in ihrer Reihe sitzen haben, lachen sich mit Recht in`s Fäustchen, sucht doch so mancher via Stadtrat seine Schäfchen ins Trockene zu bringen. Aber was reitet die Spezialdemokraten, dass sie so ungerecht, nicht nach dem Gleichheitsprinzip handeln? Ist`s „nur“ die immer währende satte Mehrheit und die dicke alljährliche Streicheleinheit einiger CSU Land- oder wahlweise Bundestagshinter- und Vorderbänkler beim Neujahrsempfang, oder hat einer ganz persönlich was vom Deal? Es wird gemunkelt und vermutet – ist das verwunderlich?

Wie auch immer – wie ich im Stadtrat schon sagte – schämen sollen sie sich – so eine Nachfolge hat der Altbürgermeister nicht verdient. Saludos amigos!?!

Ich bitte um Veröffentlichung. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Wundrak

Artikel veröffentlicht: Donnerstag, 03. März 2005

Lindenallee soll gerettet werden

Bürgerbegehren auf Durchführung eines Bürgerentscheids

Mit meiner Unterschrift beantrage ich die Durchführung eines Bürgerentscheids mit folgender Frage:

Stimmen Sie dafür, dass die Stadt Garching

  1. den bestehenden Bebauungsplan Nr. 130 nördlich der Mühlgasse mit einem 30 m breitem öffentlichen Grünstreifen entlang der Mühlgasse aufrecht erhält und der Beschluss des Stadtrats vom 21. Juli 2004 zur Einleitung des Änderungsverfahrens nicht weiter verfolgt wird,
  2. einen Bebauungsplan südlich entlang der Mühlgasse zwischen Angerlweg und „Mühlenpark“ aufstellt. Der Bebauungsplanentwurf soll in einer Breite von mindestens 30 Metern eine Festsetzung als öffentliche Grünfläche entlang der Mühlgasse vorsehen. Baubestand ist von dieser Festsetzung auszunehmen,
  3. die oben genannten Grünflächen beiderseits der Mühlgasse als mögliche Ausgleichsfläche nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz vorbehält und dort so bald als möglich realisiert.

Begründung

Wir wollen ein Stück Heimat bewahren. Die Lindenallee ist als historisches Kultur- und Naturdenkmal für Garchings Ortsbild einzigartig und unverzichtbar. Sie ist ein wertvoller Bestandteil unserer Lebensqualität.

Die dreißig Meter breiten öffentlichen Grünzonen sind als Parkanlage beidseitig freizuhalten. Dieser Landschaftsteil Garchings ist als grüne Ader zwischen Ort und Isarauen unentbehrlich. Ein geeignetes Mittel zur Realisierung der Parkanlagen ist die Festlegung als Ausgleichsfläche nach dem Bayerischen Naturschutzgesetz („Ökokonto“).

Eine Bebauung hätte Signalwirkung für weitere Eingriffe.

Artikel veröffentlicht: Sonntag, 03. April 2005

Verkehrskonzept Stadion

Leserbrief zu “Udes Lösungsvorschlag wirbelt Staub auf” vom 31.03.2005 und “Garching erwartet ein totales Verkehrschaos” vom 02.04.2005 (Süddeutsche Zeitung)

Als das neue Stadion vor Jahren auf der Tagesordnung stand schlug ich vor, als Nachbarn, den Münchner Plänen die Zustimmung zu verweigern, bis ein Verkehrskonzept mit einer Umgehungsstrasse für Garching und Dirnismaning vorliegt. Unisono, quer durch alle Fraktionen hat man mich, die Grüne, die weder vom Verkehr noch von Fußballstadien etwas versteht, abgekanzelt. Der Verkehr würde nicht mehr werden, da das Olympiastadion ja auch nicht weniger Zuschauer fasse, außerdem werte das den Norden Münchens und auch Garching auf – na ich danke!?!

Meine Vorschläge wurden wie so oft, auch vom damaligen SPD-Fraktionsvorsitzenden und heutigen 1. Bürgermeister M. Solbrig ignorant belächelt.

Bei der 8(!)- spurigen Autobahnverbreiterung schwenkte er schnell auf die Linie der staatlichen Planer ein, nachdem der Minister ein Zuckerl mit Baldrian für die „Gemeindeverbindungsstrasse“ (hört- hört, wo ist die „Umgehungsstraße“ geblieben?) angeboten hatte. Die Interessen der Bürger am Lärmschutz wurden dabei geopfert und die gigantische Luftverschmutzung ignoriert. Jetzt jammert das Stadtoberhaupt, dass Garching vom Verkehr überrollt würde und er keine Ahnung habe, und deshalb fragt: „Aber was mache ich dann mit den Messungsergebnissen“ von Feinstäuben?!? Fragt er im Ernst, will er die Bürger verhöhnen?

Vielleicht erhielte er als Antwort, dass die Stadt gegen die Autobahnverbreiterung, ohne die Menschen schützende Tunneleinhausung, hätte klagen sollen. Die Feinstaubbelastung wäre doch die letzte Begründung für eine staatlich finanzierte Umgehungsstrasse gewesen! Diese Möglichkeit wurde im vorauseilenden Gehorsam dumm verspielt. Garching hat ja für die Feinstaubberechung nicht einmal aktuelle Daten aus Verkehrszählungen geliefert, von Messungen ganz zu schweigen. Dafür donnern immer mehr stinkende Laster zur Vermeidung der Autobahnmaut mitten durch den Ort. Und unser Bürgermeister weiß nicht, warum er Bürger(!)-meister ist, nämlich konsequent und mutig für die „Bürger“ zu handeln. Er könnte es ja noch einmal mit dem „auf die Straße setzen“(wie von ihm einst vollmundig angekündigt) probieren. Aber das wird doch wieder nur ein Flop, wegen hasenfüßiger Angst vor der eigenen Courage. Eben: „Als Tiger gestartet – als Bettvorleger gelandet“.

Ich bitte um Veröffentlichung Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Wundrak

Artikel veröffentlicht: Montag, 27. Juni 2005

Gewerbegebiet “Logic Park”

Antrag

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Solbrig,

in der Sitzung vom 21.6.2005 wurde der Antrag zur Errichtung eines „Logic Park“ behandelt und die Entscheidung ausgesetzt, wie ich meine zu Recht.

Das zu erwartende Verkehrsaufkommen von zusätzlich ca. 1400 LKW täglich sprengt den Rahmen dessen was das Gewerbegebiet und damit Garching verkehrlich verkraften kann. Dies Belastung würde nach meiner Schätzung eine Steigerung um ca. 60 % der jetzigen LKW-Verkehrsbelastung der B 471 bedeuten. Nach der Genehmigung der „Vielberth“- Bebauung mit 5000 Arbeitsplätzen hat der Stadtrat BMW ein Parkhaus mit Hunderten von Stellplätzen gestattet. Vor kurzem wurde z.B. wieder mit der Genehmigung einer Müllsortieranlage mit 24- Stundenbetrieb und entsprechend intensivem Lieferverkehr, das angebliche Ziel der Stadt höherwertige Gewerbebetriebe anzusiedeln, weit verfehlt. Selbstverständlich werden „noble“ Nachbarn von solchem Gewerbe nicht angezogen. Wo soll diese Diskrepanz zwischen Reden und Handeln noch hinführen? Da hilft keine Gemeindeverbindungsstrasse, wenn sich Garching selbst den Verkehr schafft, der das Verkehrsnetz überlastet und Schaufensterreden die Attraktivität des Standorts Garching- Hochbrück mit U- Bahnanschluss preisen aber in Bahnhofsnähe, für personalintensive Betriebe hervorragend geeignete Standorte, für Lager und dergleichen „vergeudet“ werden.

Während z.B. die Stadt Unterschleißheim Bebauungspläne so ändert, das nur „saubere“ Betriebe sich neu ansiedeln können, nimmt die „Universitäts- und Forschungsstadt“ wo anders abgewiesene, belastende Betriebe mit offen Armen auf. Der Stadtrat war angetreten durch Änderung alter Bebauungspläne bessere Strukturen zu schaffen. Die Entscheidungsmehrheit hat bei der Umsetzung dieses Zieles völlig versagt.

Ich stellen daher folgende Anträge:

  1. Der zuständige Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat Bebauungspläne des Gewerbegebietes so zu fassen, dass verkehrsintensive, emissionsstarke und abwasserintensive Betriebe ausgeschlossen und vorhandene nicht erweitert werden können.
  2. Zur Verhinderung der Ansiedlung des „Logic Parks“ beschließt der Stadtrat, ggf. auf Empfehlung des Ausschusses, eine Veränderungssperre mit dem Ziel nach Ziffer 1 zu erlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Wundrak

 

Artikel veröffentlicht: Mittwoch, 20. Juli 2005

Jungfräulicher Boden Logistikpark

Leserbrief zum Leserbrief “Logistikpark lässt sich nicht verhindern” vom 13.07.2005 von Götz Braun (Süddeutsche Zeitung)

„Der geplante Logistikpark (in Garching – Hochbrück) wird sich kaum verhindern lassen, da die Auflagen des Bebauungsplans weitgehend berücksichtigt werden“ schreibt mein Stadtratskollege. Ja eben – ein Bebauungsplan ist keine Bibel und fällt nicht vom Himmel. Die Planungshoheit liegt bei den Städten und Gemeinden. Wer was ändern will, der kann`s auch, siehe Unterschleißheim. Etwas Mut und guter Wille gehört allerdings dazu.

Dass auf „jungfräulichen Grundstücken“ ein neuer Gewerbepark entsteht wird beklagt, doch das hat eine Vorgeschichte. Die unterirdische Verlegung der U-Bahn unter die „jungfräulichen Grundstücke“, samt der nicht geringen Mehrkosten, wurde, soweit ich mich erinnere, damals von keinem Stadtrat abgelehnt – auch vom Leserbriefschreiber nicht!?! Dass der Landkreis, der für die Garchinger U-Bahn ca. 12 Mio. Euro, davon 0,8 Mio. für das Tunnelstück unter “jungfräulichen” (nicht gerade extensiv bewirtschafteten) Äckern, und Jährlich ca. 2 Mio. Betriebskostendefizit berappen muss, was ein großer Teil der Gesamtausgaben des Landkreises für den öffentlichen Personennahverkehr ist, ist auch meinem Stadtratskollegen nicht unbekannt. Dass der Landkreis das so aufgewertete „jungfräuliche Grundstück“, so gewinnbringend wie möglich verkauft hat ist doch logisch, logisch ist auch, dass der Investor darauf bauen will – hoffentlich für Betriebe deren Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden hauptsächlich mit der U-Bahn an- u. abreisen – wies im Regionalplan für Oberzentren gedacht ist. Das der stadtbekannte Millionenbauer, die andere hälfte der nun so aufgewerteten „jungfräulichen“ Äcker teuer verkaufen konnte, und nicht einen Euro für den U-Bahntunnel und die so zusätzlich notwendige Ortsverbindungsstrasse (sollte mal eine B11neu werden?!) bezahlt, steht auf einem anderen Blatt. – So ein Zufall aber auch, wenn`s um „Ackervergoldungen“ durch öffentliche Maßnahmen geht, ob Süden, Norden, Westen oder Osten unser „Millionenbauer“ ist immer irgendwie dabei.

Ich bin bestimmt nicht für unnötigen Beton und Teer auf unserem Land, aber hier scheint mir sind ein paar Leut` zu spät aufgewacht und aufgestanden, oder möchte heut` noch einer die U-Bahnverlängerung von Hochbrück zum Uni-Gelände in Frage stellen – ob mit oder ohne Tunnel unterm „jungfräulichen Boden“?

Ich bitte um Veröffentlichung, aber BITTE nicht erst in ein paar Wochen wenn keiner mehr weiß worum`s eigentlich geht– vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Wundrak

Artikel veröffentlicht: Freitag, 30. September 2005

Fahrradabstellplätze Festsetzungen

nur als generelle Verpflichtung beschlossen, ohne Qualitätsverbesserungen

Sehr geehrter Herr Solbrig,

dem Protokoll des Ausschusses für Bauanträge vom 15.9.2005 entnehme ich, dass auf Antrag in einem Fall ein Fahrradunterstellplatz als Befreiung zu einem Bebauungsplan genehmigt wurde.

Diese Entscheidung, das städtische Einzelhandelskonzept und die jüngste Stadtrats-Diskussion zum Verkehr im Ort nehme, ich zum Anlass einen Antrag aufzugreifen, den ich vor fast 9 Jahren in ähnliche Weise gestellt hatte, in der Hoffnung, dass die Einsicht über den Handlungsbedarf gewachsen ist. Damals wurde eine Empfehlung des Ausschusses in letzter Minute vom Stadtrat nicht aufgegriffen, mit der Begründung, man wolle bei Bebauungsplänen im Einzelfall die Festsetzungen treffen. Dies ist offensichtlich in Vergessenheit geraten.

Ziel des Antrags ist die Bedingungen für den Fahrradverkehr denen des Kfz-Verkehrs anzugleichen. Das heißt, es müssen an den Gebäuden ausreichend Stellplätze zur Verfügung stehen, die die Entscheidung der Bürger zugunsten des Fahrrads begünstigen. Bereits jetzt fehlt oft der Platz für Kinderwägen, wohl unser Gesellschaft sich doch so stark Kinder wünscht. Erst recht führen Abstellplätze für Fahrräder ein stiefmütterliches Dasein. Insbesondere für ältere Mitbürger und Kinder ist das Tragen eines Fahrrads aus einem verwinkelten Keller nicht möglich.

Im Einzelhandelsgutachten wurde mehrmals darauf hingewiesen, dass die Infrastruktur für Fußgänger und Radfahrer in Garching unzureichend ist. Die aktuelle Diskussion im Stadtrat hat deutlich gemacht, dass mehr Straßenbau die örtliche Verkehrprobleme nicht löst. Der Stadtrat ist gehalten die Bedingungen für Fußgänger und Radfahrer so zu verbessern, damit ein Umsteigen im Ort vom PKW auf das Fahrrad attraktiv wird. Nur dann ist mit einer Reduzierung des innerörtlichen PKW –Verkehrs zu rechnen.

Einer dieser Bausteine ist die genannte Festsetzung von Fahrradabstellplätzen.

Ich erwarte dass insbesondere für die laufenden Geschoss-Wohnungs-Planungen im Osten Garchings diese Regeln Anwendung finden und stelle folgenden Antrag:

Der Stadtrat beschließt eine Regelung entsprechend dem folgenden Satzungsentwurf.

Hinsichtlich der Stellplatz-Richtzahlen empfehle ich das Beispiel in die „Die umweltbewusste Gemeinde“ IV 3 – 21 (Bayer. Staats-ministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Gemeindetag und Städtetag)

mit freundlichen Grüßen
Ingrid Wundrak

Satzung der Stadt Garching über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung)

Die Stadt Garching b. München erlässt aufgrund von Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung vom ……..und Art. 98 Abs. 2 Nr. 6 der Bayerischen Bauordnung vom…….folgende

Satzung

§ 1 Geltungsbereich

Die Satzung gilt für die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Abstellplätze) im gesamten Stadtgebiet, soweit nicht in Bebauungsplänen Sonderregelungen festgesetzt sind.

§ 2 Begriff

Abstellplätze im Sinne dieser Satzung sind Anlagen zum Ab- bzw. Einstellen von handelsüblichen einsitzigen Fahrrädern mit den zugehörigen Bewegungsflächen. Dazu kommen Zu- und Abfahrtswege.

§ 3 Pflicht zur Herstellung und Bereitstellung

  1. Bei der Errichtung und Nutzungsänderung von Bauvorhaben, mit mehr als 2 Wohneinheiten pro Grundstück, sind Abstellplätze in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit entsprechen der Richtzahlenliste für Fahrräder herzustellen und zu unterhalten. Die Richtzahlenliste ist als Anlage Bestandteil der Satzung. Für Bauvorhaben, die in der Anlage nicht erfasst sind, ist die Anzahl sinngemäß zu ermitteln. In Ausnahmefällen ist, soweit erforderlich, die Anzahl der Abstellplätze bedarfsgerecht zu erhöhen.
  2. Für bestehende bauliche Anlagen kann die nachträgliche Herstellung von Abstellplätzen gefordert werden, wenn dies zur Verhütung von erheblichen Gefahren und Nachteilen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung erforderlich ist.
  3. Abstellplätze sind so lange bereit zu halten, als sie zum Abstellen der Fahrräder der ständigen Benutzer und Besucher benötigt werden; eine zweckfremde Nutzung ist insoweit unzulässig.

§ 4 Lage, Größe und Ausstattung

  1. Abstellplätze sind auf dem Grundstück herzustellen. Der Aufstellort muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ebenerdig oder über ausreichend dimensioniert Rampen oder Treppen mit seitlichen Rampen (max. 50% Neigung) mit mindestens 1,25 m Breite und 2 m langem überdachten Vorplatz, gut zugänglich und verkehrssicher zu erreichen sein; sie sollen in unmittelbarer Nähe des Eingangbereichs angeordnet werden.
  2. Die Fläche eines Abstellplatzes muss mindestens 1,90 m x 0,80 m aufweisen. Bei geeigneter Fahrradständerkonstruktion kann im Wege der Ausnahme von diesen Maßen abgewichen werden. Jeder Abstellplatz muss direkt zugänglich sein, wobei eine ausreichende Bewegungsfläche vorhanden sein muss.
  3. Für Wohngebäude sind umschlossene, absperrbare Räume zum Einstellen der Fahrräder in ausreichender Größe herzustellen und bereitzuhalten. 20% der für Wohngebäude erforderlichen Abstellplätze sind oberirdisch, allgemein zugänglich und ausreichend beleuchtet und nach Möglichkeit überdacht anzulegen.

§ 5 Ausnahmen und Befreiungen

Ausnahmen und Befreiungen könne analog der Bayerischen Bauordnung erteilt werden.

§ 6 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft