Antrag auf Bekanntmachung der Tagesordnung nichtöffentlicher Gemeinderatssitzungen

Der Antrag wurde vom Gemeinderat auf seine Sitzung am 25.11.2014 einstimmig angenommen, sofern eine rechtliche Überprüfung des Anliegens durch die Gemeindeverwaltung positiv ausgeht.

Zudem waren Änerungen an der Geschäftsordnung des Gemeinderats vorzunehmen.

Es dauerte noch ca. ein Jahr, bis der Antrag praktisch umgesetzt wurde.

 

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Der Antrag auf Bekanntmachung der Tagesordnung nichtöffentlicher Gemeinderatssitzungen wurde am Dienstag, dem 25. November vom Gemeinderat Neuried in öffentlicher Sitzung nach kurzer Diskussion einstimmig angenommen.

Die Gemeinderäte der BZN sprachen sich für den Antrag aus, da er das Wirken des Gemeinderats transparenter werden lässt. Von Seiten der SPD-Fraktion wurde zusätzlich der praktische Vorteil hervorgehoben, wenn Gemeinderäte in Zukunft öffentlich darüber reden dürfen, welche Themen in nichtöffentlichen Sitzungen behandelt werden. Auch die CSU-Fraktion konnte sich mit dem Antrag anfreunden und stimmte geschlossen zu. Die Verwaltung der Gemeinde wird jetzt noch einmal prüfen, ob die Bekanntmachung rechtlich möglich ist und wie sie technisch umzusetzen sein wird. Wenn das Ergebnis der Prüfung positiv ist – wovon alle Seiten ausgehen – wird der Vorschlag ohne erneute Diskussion im Gemeinderat umgesetzt.

 

Laut Artikel 52 Absatz 1 der Bayerischen Gemeindeordnung (BayGO) sind Sitzungen des Gemeinderats unter Angabe der Tagesordnung ortsüblich bekanntzumachen. Da in Artikel 52 keine Einschränkungen auf öffentliche Sitzungen vorgenommen wird, bezieht sich Artikel 52 auf alle Sitzungen des Gemeinderats: auf öffentliche als auch auf nichtöffentliche.

So ist im Standardkommentar Kommunalverfassungsrecht Bayern vom Juni 2014 zu lesen:

 

  • “Zeitpunkt und Ort der Sitzungen des Gemeinderats, d.s. alle öffentlichen ebenso wie die nichtöffentlichen Sitzungen, sind unter Angabe der Tagesordnung spätestens am 3. Tag vor der Sitzung ortsüblich bekanntzumachen. Die ortsübliche Bedkanntmachung nach Absatz 1 Satz 1 ist Voraussetzung für die praktische Verwirklichung des Grundsatzes der Öffentlichkeit, der im demokratischen Staat für die Allgemeinheit von grundlegender Bedeutung ist.”H.-J. Wachsmuth; Standardkommentar zur BayGO

 

Traditionell noch weit verbreitet ist im Gegensatz dazu die überholte Auffassung, die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen brauche nicht bekanntgemacht zu werden, da der Sinn der Bekanntmachung der Tagesordnung ausschließlich darin bestehe, den Bürgern die Möglichkeit zu geben, an der Sitzung teilzunehmen. Dies treffe auf nichtöffentliche Sitzungen aber nicht zu. Diese Argumentation steht weder im Einklang mit dem Wortlaut von Artikel 52 Absatz 1, noch berücksichtigt sie, dass allein die Information, mit welchen Themen sich der Gemeinderat befasst, für die Presse als auch für die interessierte Öffentlichkeit bereits einen Wert an sich darstellt – auch wenn keine Möglichkeit zur Teilnahme an der Sitzung besteht.

 

Übrigens: Die Stadt München kündigt bereits seit ca. 2 Jahren alle nichtöffentlichen Sitzungen mitsamt Tagesordnung an.

Die Parteien und Gruppierungen des neugewählten Neurieder Gemeinderats haben sich im Wahlkampf für eine erweiterete Bürgerbeteiligung ausgesprochen. Daher hoffen die GRÜNEN Neuried auf eine breite parteiübergreifende Unterstützung des Antrags.

 

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