Letzter Halt: Bundesverfassungsgericht

Wir hatten wegen der Ablehnung unseres Antrags auf Zulassung der Berufung eine Anhörungsrüge eingereicht. Die Anhörungsrüge ist auch Voraussetzung für eine Verfassungsbeschwerde. Der vierte Senat des BayVGH hat sich in Opposition zu seinem eigenen Urteil von 2004 (4 BV 03.1159) gesetzt und er hat – weil er sich dabei auch in Widerspruch zum gesetzten Recht der Bayerischen Gemeindeordnung begeben hat – die Grenzen richterlicher Gestaltungsbefugnis überschritten.  Es war – sofern man nicht an Wunder glaubt – nicht zu erwarten, dass die Richter ihre eigene Entscheidung revidieren. Nun denn, wenigstens kostet eine Verfassungsbeschwerde nichts und es besteht kein Anwaltszwang. Angesichts unserer leeren Ortsverbandskasse vertreten wir uns wie schon in der ersten Instanz selbst.

Gerne hätten wir weiter die Unterstützung von Prof. Dr. Fricke in Anspruch genommen. Er gab uns für den weiteren Weg mündlich und schriftlich einiges mit auf den Weg. Auch der Blog und die FAQs von Rechtsanwalt Thomas Hummel waren hilfreich. Er nahm sich Zeit für ein längeres Telefonat und schickte noch eine eMail hinterher – zu einer Zeit, wo sich andere Menschen im Tiefschlaf befinden. Auch dafür Danke!

Solo, ohne anwaltliche Unterstützung, geht es auch deswegen weiter, weil uns weder der Kreis- noch der Landesverband der Grünen unterstützt. Eine Koalition nach der Landtagswahl 2023 fest im Blick, schlafen den geschmeidigen Verantwortungstragenden bei unserem Anliegen die Füße ein. Es geht ja nur um Grundsätze der Demokratie [Ironie (off)].

Jedenfalls ist die Verfassungsbeschwerde (hier anbei) per Großbrief mit PRIO fristgerecht beim Gericht eingegangen.

Vielleicht reichen wir parallel auch noch Beschwerde beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof ein. Die Frist läuft einen Monat länger. Problem: Dr. Dieter Zöllner, uns als Vorsitzender Richter beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof naturgemäß in schlechter Erinnerung, finden wir auf der Liste der berufsrichterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs … Fühle mich am BAPs „Müsli Män“ erinnert …

 

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