Der Kreisausschuss möge beschließen:
- Der Landkreis München geht aktiv auf die Eigentümer der gemeindefreien Flächen im Landkreis wie z.B. die Bayerischen Staatsforsten und mögliche Interessenten für die Errichtung von Windkraftanlagen, wie z.B. die Stadtwerke München oder Energievereine und Bürgergenossenschaften zu, um gemeinsam zu untersuchen, inwieweit diese Flächen für Windkraftanlagen geeignet sind.
- Der Landkreis München geht aktiv auf die Gemeinden des Landkreises München zu,um diese bei der möglichen Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen fachlich und rechtlich zu unterstützen, die Standortsuche im Bereich der Gemeinden und der gemeindefreien Gebieten zu koordinieren und wirtschaftliche Beteiligungsmodelle (u.a. auch in Form von Bürgerwindanlagen) aufzuzeigen.
- Bei der Sondierung von möglichen Standorten, die sich aus den in Ziffern 1 und 2 genannten Untersuchungen und Gesprächen ergeben, prüft der Landkreis jeweils, ob eine eigene wirtschftliche Beteiligung sinnvoll ist.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag für die Bezuschussung von Windmessungen der Gemeinden bezogen auf mögliche Standorte im jeweiligen Gemeindegebiet und die Finanzierung von Windmessungen bezogen auf mögliche Standorte im Gemeindegebiet zu erarbeiten.
Die Ausweisung von Flächen für Windkraft kommt im Landkreis München, auch im Gegensatz zu anderen Landkreisen wie z.B. Ebersberg, nicht voran. Daher soll der Landkreis München eine aktivere Rolle einnehmen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen und davon, ob es sich um Gemeindegebiete oder gemeindefreie Flächen handelt. Dabei soll der Landkreis entsprechend der Beschlusslage, nach der hierfür Mittel imHaushalt bereitgestellt sind, prüfen, ob eigene Investitionen in eine oder mehrere Windenergieanlagen möglich und sinnvoll sind. Die für 2012 und 2013 jeweils beschlossenen 500.000 € könnten aber auch – gegebenenfalls teilweise – als Zuschuss an die Gemeinden für die Erstellung von Windgutachten bzw. -messungen eingesetzt werden (siehe Beschluss zu Windkraft 19.10.2011).
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