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Die GRÜNEN unterstützen – Spenden

Da wir nicht wie andere Parteien von Industriekonzerne oder ähnlich ergiebigen Geldgebern unterstützt werden, bestreiten wir unsere Ausgaben überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Immer wieder wird uns vorgeworfen, man würde von den Grünen zu wenig hören. Zum Beispiel würden andere Parteien regelmäßig aktuelle Informationen an alle Briefkästen verteilen, nur wir nicht. Dafür gibt es eine einfache Erklärung: Uns fehlt das nötige Geld.

Helfen Sie uns! Helfen Sie sozialer und ökologischer Politik vor Ort!
Unterstützen Sie die Grünen in Grünwald mit einer Spende:

Bankverbindung:
Bündnis 90/DIE GRÜNEN – Ortsverband Grünwald
Kreissparkasse München
IBAN: DE47 7025 0150 0017 1661 66
BIC: BYLADEM1KMS

Wichtig: Bitte im Verwendungszweck der Überweisung Name und Anschrift angeben, damit wir Ihnen am Anfang des Folgejahres (ca. März) eine Spendenbescheinigung zusenden können.

Vielen Dank!

P.S.: Gemäß der Gesetzeslage reduzieren Parteispenden die Steuerlast um 50% des gespendeten Betrages – unabhängig von der Höhe des individuellen Steuersatzes!

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Spenden

Da wir nicht wie andere Parteien von Industriekonzernen oder ähnlich ergiebigen Geldgebern unterstützt werden, bestreiten wir unsere Ausgaben überwiegend aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

Immer wieder wird uns vorgeworfen, man würde von den GRÜNEN zu wenig hören. Zum Beispiel würden andere Parteien regelmäßig Veranstaltungen anbieten, nur wir nicht. Dafür gibt es eine einfache Erklärung: Uns fehlt das nötige Geld.

Hilf uns soziale und ökologische Politik vor Ort voranzubringen!

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Du möchtest lieber selbst überweisen, dann findest Du hier unsere Bankverbindung:

DIE GRÜNEN Kreisverband München-Land
Kreissparkasse München
IBAN: DE30 7025 0150 0280 4631 75
BIC: BYLADEM1KMS

Wichtig: Bitte im Verwendungszweck der Überweisung Name und Anschrift angeben, damit wir Ihnen am Anfang des Folgejahres (ca. März) eine Spendenbescheinigung zusenden können.

Vielen Dank!

P.S.: Gemäß der Gesetzeslage reduzieren Parteispenden die Steuerlast um 50% des gespendeten Betrages – unabhängig von der Höhe des individuellen Steuersatzes!