Antrag: Keine Freihandelsabkommen!

Antrag der ÖDP-Grup­pe und der Fraktion Bündnis90 Die Grünen im Kreistag München:

Der Kreistag möge den folgenden Beschluss fassen:

Der Kreistag fordert die Baye­ri­sche Staats­re­gie­rung auf,

  1. sich in Berlin und Brüssel für einen Abbruch der Ver­hand­lun­gen über die Abkommen TTIP, CETA und TiSA und für ein al­ter­na­ti­ves Ver­hand­lungs­man­dat der Kom­mis­si­on in der Han­dels­po­li­tik ein­zu­set­zen,
  2. die Abkommen TTIP, CETA und TiSA im Bundesrat ab­zu­leh­nen.

 

Be­grün­dung:

Nach dem Scheitern der globalen Li­be­ra­li­sie­rungs­be­stre­bun­gen innerhalb der Welt­han­dels­or­ga­ni­sa­ti­on WTO ver­han­delt die Eu­ro­päi­sche Union derzeit eine neue Ge­ne­ra­ti­on von Frei­han­dels­ab­kom­men: Die Trans­at­lan­tic Trade and In­vest­ment Part­nership (TTIP) zwischen der EU und den USA, das eu­ro­pä­isch-ka­na­di­sche Com­pre­hen­si­ve Economic and Trade Agreement (CETA), sowie das mul­ti­la­te­ra­le Trade in Services Agreement (TiSA). Ein Abschluss dieser Abkommen würde auch den Landkreis München betreffen.

Vier Beispiele für mögliche lokale Aus­wir­kun­gen sind:

  1. Han­dels­ab­kom­men, die das Re­ge­lungs- und Ent­schei­dungs­recht der Kommunen im Bereich der Da­seins­vor­sor­ge achten, müssten die Mög­lich­kei­ten der Kommunen erhalten, öf­fent­li­che Dienste (wie zum Beispiel die Was­ser­ver­sor­gung) zu erhalten, wie­der­zu­be­le­ben, zu re­kom­mu­na­li­sie­ren, aus­zu­wei­ten und neu zu schaffen. Vom Gel­tungs­be­reich der Vor­schrif­ten zur Markt­öff­nung sowie von In­ves­ti­ti­ons­schutz­klau­seln in solchen Abkommen müssen sie umfassend und explizit aus­ge­nom­men sein. Sowohl die TTIP als auch das CETA genügen diesem Anspruch nicht. Eine besondere Bedrohung stellt das TiSA dar, das eine weit­ge­hen­de Kom­mer­zia­li­sie­rung öf­fent­li­cher Dienst­leis­tung erreichen möchte.
  2. Im Landkreis München spielt eine klein­struk­tu­rier­te Land­wirt­schaft mit einem Anteil an öko­lo­gisch oder unter er­schwer­ten Be­din­gun­gen wirt­schaf­ten­den Betrieben eine wichtige Rolle. Die Land­wirt­schaft in Nord­ame­ri­ka arbeitet unter völlig anderen Be­din­gun­gen. Sie durch eine Markt­öff­nung für Agrar­pro­duk­te in direkte Kon­kur­renz zu setzen würde hier zu einem ver­stärk­ten Hö­fes­ter­ben und lang­fris­tig der Aufgabe land­wirt­schaft­li­cher Fläche führen. Dabei ist ir­re­le­vant, ob eine Markt­öff­nung durch eine Har­mo­ni­sie­rung von Standards und Verfahren, eine ge­gen­sei­ti­ge An­er­ken­nung von Standards oder eine Senkung oder Ab­schaf­fung von Zöllen erreicht wird.
  3. Ein ex­pli­zi­tes Ziel der ame­ri­ka­ni­schen Ver­hand­lungs­füh­rer in den Ver­hand­lun­gen über die TTIP ist eine Öffnung des eu­ro­päi­schen Markts für Le­bens­mit­tel, die mit Gen­tech­nik, Wachs­tums­hor­mo­nen oder in der EU nicht zu­ge­las­se­nen Pes­ti­zi­den pro­du­ziert wurden. Im Landkreis München setzen sich Bauern und Bäue­rin­nen, Um­welt­schutz­or­ga­ni­sa­tio­nen, kirch­li­che Gruppen und die Kom­mu­nal­po­li­tik seit Jahren für die Gen­tech­nik­frei­heit der Land­wirt­schaft und Le­bens­mit­tel ein. Eine Ver­hand­lung der eu­ro­päi­schen Ge­setz­ge­bung in diesen Bereich ist für uns nicht ak­zep­ta­bel.
  4. Auch im Landkreis München gibt es Pläne, die letzt­end­lich nicht aus­schlie­ßen Erdgas mit Hilfe der so­ge­nann­ten Fracking-Tech­no­lo­gie zu fördern. In der Ver­gan­gen­heit haben Ver­än­de­run­gen in der En­er­gie­po­li­tik und die Ablehnung von För­der­ge­neh­mi­gun­gen zu Scha­dens­er­satz­kla­gen auf der Basis von Frei­han­dels- und In­ves­ti­ti­ons­schutz­ab­kom­men geführt. Die Abkommen TTIP und CETA bedrohen mit ihren In­ves­ti­ti­ons­schutz­klau­seln die Mög­lich­kei­ten, vor Ort Maßnahmen zum Schutz des Grund­was­sers vor Gas- oder Che­mi­ka­lien­ein­trag durch das Fracking zu ergreifen.

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