Antrag: Energetisches Gebäude-Sanierungsprogramm 2014-2020

Sehr geehrter Herr Landrat, sehr geehrte Damen und Herren,

die größten Energieeinsparpotenziale liegen in Deutschland im Gebäudebestand. Hier wird allein zur Beheizung etwa dreimal so viel Energie benötigt wie bei Neubauten. Durch fachgerechtes Sanieren der Gebäude kann der Energiebedarf auf bis zu 30 Prozent gesenkt werden.
Der Landkreis München benötigt nicht zuletzt in der Außendarstellung der Energievison Projekte, die die Bevölkerung auch als Anstrengung des Landkreises zur Förderung der Energiewende wahrnimmt. Auch, wenn die Zuständigkeiten des Landkreises auf diesem Gebiet begrenzt sind, sollte die Energiewende mit Nachdruck in Angriff genommen werden. Der Landkreis München hat jedoch auf den Energieverbrauch der landkreiseigenen Gebäude direkt und auf die Zweckverbandsschulen indirekten Zugriff.
Außerdem hat es in der Vergangenheit bei vielen Zweckverbandsschulen immer wieder Pro-bleme bei der Abgrenzung von Bauunterhalt und Sanierung und damit verbunden mit der Zuständigkeit für die Kostenübernahme gegeben.

Daher stellen wir folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeigenetes Fachbüro zu beauftragen, das eine energetische Bestandsaufnahme aller landkreiseigenen Gebäude und aller Zweckverbandsschulen durchführt.
  2. Das Fachbüro macht bis Ende 2014 detailierte und mit Kostenschätzung versehene Vorschläge, wie – an Hand von Benchmarks – ein möglichst hohes Einsparpotenzial an Energiekosten der einzelnen Häuser erbracht werden kann. Dabei ist soll die Verbesserung der Wärmedämmung, Umstellung der Heizung auf regenerative Brennstoffe, Verbesserung der Heizungsregelung, Fensteraustausch, Bezug von Ökostrom, wo möglich an die Anbringung von Photovoltaikanlagen und Wärmebezug über Fernwärme (Geothermie / Biomasse) sowie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung geprüft werden.
  3. Die Umsetzung dieses Programms soll bis Ende dieser Wahlperiode 2020 abgeschlossen sein und vollständig durch den Landkreis finanziert werden. Alternativ sind Beteiligungsformen durch die Bürgerinnen und Bürger zu prüfen.
  4. Auch Zuschüsse für die Sanierungsmassnahmen sollen geprüft werden.
  5. Der Kreistag entscheidet anhand einer Prioritätenliste, welche Projekte in welcher Reihenfolge umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Nadler
Luitgart Dittmann-Chylla
Fraktionssprecher

 

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