Sehr geehrte Frau Landrätin, sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit stellen wir folgenden Antrag:
Die zentralen Informationen auf der Web-Seite des Landratsamtes München werden künftig alternativ zur „Alltagssprache” auch in „Leichter Sprache” angeboten.
Begründung:
Die Leichte Sprache oder Einfache Sprache ist eine besonders leicht verständliche sprachliche Ausdrucksweise. Sie erleichtert Menschen das Verstehen von Texten. Jeder Mensch kann Texte in leichter Sprache besser verstehen. Besonders hilfreich ist sie für Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen. Leichte Sprache können z.B. Menschen mit geistiger Behinderung oder Lernbehinderung, Menschen mit geringer Schulbildung oder Menschen mit Migrationshintergrund mit wenig Kompetenz in der deutschen Sprache benötigen.
Leichte Sprache dient damit auch der Barrierefreiheit.
Kennzeichen von Leichter Sprache sind unter anderem:
- Es werden kurze Sätze verwendet.
- Jeder Satz enthält nur eine Aussage.
- Der Konjunktiv wird vermieden.
- Abstrakte Begriffe werden vermieden; wo sie notwendig sind, werden sie durch anschauliche Beispiele oder Vergleiche erklärt.
- Wenn Fremdwörter oder Fachwörter vorkommen, werden sie erklärt.
- Bei langen Zusammensetzungen wird durch Bindestriche deutlich gemacht, aus welchen Wörtern die Zusammensetzungen bestehen.
- Abkürzungen werden beim ersten Vorkommen durch die ausgeschriebene Form erklärt.
- Es wird keine Kindersprache verwendet.
- Bilder oder Filme helfen, einen Text besser zu verstehen.
- Wörter werden nicht in durchgehenden Großbuchstaben geschrieben. Kursive Schrift wird nicht verwendet.
- Texte werden übersichtlich gestaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Huber
Christoph Nadler
Fraktionssprecher
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