Antrag: Konzept für Integrationsbeauftragten

Der Kreistag möge be­schlie­ßen:

Die Ver­wal­tung wird be­auf­tragt, ein Konzept für In­te­gra­ti­ons­be­auf­trag­te in den Gemeinden zu er­ar­bei­ten.

Be­grün­dung:

In nächster Zeit werden viele Flücht­lin­ge im Landkreis München eine An­er­ken­nung als Kriegs-flücht­lin­ge nach der Genfer Flücht­lings­kon­ven­ti­on und als po­li­ti­sche Verfolgte im Rahmen des Asyl­ver­fah­rens erhalten und somit ein Blei­be­recht und ein Recht auf Arbeit bekommen. Sowohl im Interesse der Flücht­lin­ge als auch der Gemeinden des Land­krei­ses ist es, dass die Flücht-lin­ge möglichst schnell in das ge­sell­schaft­li­che Leben vor Ort in­te­griert werden. Mögliche Pre­ka-ria­te oder Par­al­lel­ge­sell­schaf­ten können so vermieden werden. Darauf zu hoffen, dass die In­te-gra­ti­on von alleine oder einseitig von den Flücht­lin­gen allein erfolgen kann, ist in unseren Augen nicht rea­lis­tisch. Daher ist ein Konzept notwendig, wie an­er­kann­te Flücht­lin­ge vor Ort in den Gemeinden durch orts­kun­di­ge In­te­gra­ti­ons­be­auf­trag­te in die Ge­sell­schaft in­te­griert werden können.

Unsere Fraktion stellt sich folgende Eckpunkte dazu vor:

  • Analog zur Be­zu­schus­sung des Land­krei­ses für Ju­gend­so­zi­al­ar­beit an Schulen soll der Landkreis München mit 50 % die Stellen für In­te­gra­ti­ons­be­auf­trag­te (z.B. 1 Stelle / 150 Flücht­lin­ge) be­zu­schus­sen.
  • Die In­te­gra­ti­ons­be­auf­trag­ten sollen möglichst bei den Gemeinden an­ge­stellt sein und die die örtlichen Ge­ge­ben­hei­ten gut kennen.
  • Die Aufgabe der In­te­gra­ti­ons­be­auf­trag­ten sollen die In­te­gra­ti­on der an­er­kann­ten Flücht-lin­ge in die Gemeinden des Land­krei­ses München sein. Dazu gehört die Ver­mitt­lung pro­fes­sio­nel­ler Deutsch­kur­se, In­te­gra­ti­on in Kin­der­gär­ten, Schulen, Aus­bil­dung, Beruf, örtliche Vereine sowie Un­ter­stüt­zung bei der Woh­nungs­su­che.
  • Die In­te­gra­ti­ons­be­auf­trag­ten sollen die örtlichen Hel­fer­krei­se ei­ner­seits entlasten, an­der-er­seits auch deren An­sprech­stel­le vor Ort sein und die Schnitt­stel­le zum Land­rats­amt dar­stel­len.
  • Es ist zu prüfen, inwieweit diese In­te­gra­ti­ons­be­auf­trag­ten auch für andere Migranten in den Gemeinden tätig sein sollen.

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