Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für Integrationsbeauftragte in den Gemeinden zu erarbeiten.
Begründung:
In nächster Zeit werden viele Flüchtlinge im Landkreis München eine Anerkennung als Kriegs-flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention und als politische Verfolgte im Rahmen des Asylverfahrens erhalten und somit ein Bleiberecht und ein Recht auf Arbeit bekommen. Sowohl im Interesse der Flüchtlinge als auch der Gemeinden des Landkreises ist es, dass die Flücht-linge möglichst schnell in das gesellschaftliche Leben vor Ort integriert werden. Mögliche Preka-riate oder Parallelgesellschaften können so vermieden werden. Darauf zu hoffen, dass die Inte-gration von alleine oder einseitig von den Flüchtlingen allein erfolgen kann, ist in unseren Augen nicht realistisch. Daher ist ein Konzept notwendig, wie anerkannte Flüchtlinge vor Ort in den Gemeinden durch ortskundige Integrationsbeauftragte in die Gesellschaft integriert werden können.
Unsere Fraktion stellt sich folgende Eckpunkte dazu vor:
- Analog zur Bezuschussung des Landkreises für Jugendsozialarbeit an Schulen soll der Landkreis München mit 50 % die Stellen für Integrationsbeauftragte (z.B. 1 Stelle / 150 Flüchtlinge) bezuschussen.
- Die Integrationsbeauftragten sollen möglichst bei den Gemeinden angestellt sein und die die örtlichen Gegebenheiten gut kennen.
- Die Aufgabe der Integrationsbeauftragten sollen die Integration der anerkannten Flücht-linge in die Gemeinden des Landkreises München sein. Dazu gehört die Vermittlung professioneller Deutschkurse, Integration in Kindergärten, Schulen, Ausbildung, Beruf, örtliche Vereine sowie Unterstützung bei der Wohnungssuche.
- Die Integrationsbeauftragten sollen die örtlichen Helferkreise einerseits entlasten, ander-erseits auch deren Ansprechstelle vor Ort sein und die Schnittstelle zum Landratsamt darstellen.
- Es ist zu prüfen, inwieweit diese Integrationsbeauftragten auch für andere Migranten in den Gemeinden tätig sein sollen.
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