Antrag: Neuausschreibung des Münchner S-Bahn-Betriebes

Der Kreistag möge be­schlie­ßen:

Der Landrat wird be­auf­tragt, sich bei der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung dafür ein­zu­set­zen, dass im Rahmen der aktuellen Aus­schrei­bung des Ver­kehrs­durch­füh­rungs­ver­tra­ges durch geeignete Aus­schrei­bungs­kri­te­ri­en Ver­bes­se­run­gen im Münchner S-Bahn­netz bewirkt werden, da das S-Bahn­sys­tem für den Landkreis München von her­aus­ra­gen­der Bedeutung ist.

Ziele sind dabei:

  • eine best­mög­li­che Aus­schrei­bung, die dem Ver­kehrs­un­ter­neh­men maximale An­stren­gung zum Wohle der Fahrgäste ab­ver­langt,
  • dichtere Takte, durch­ge­hen­der 20-Mi­nu­ten­takt auf den Au­ße­näs­ten, Aus­wei­tung des Nacht­ver­kehrs z.B. auf einen Stun­den­takt
  • mehr Langzüge, um die teils gra­vie­ren­den Platz­pro­ble­me zu be­sei­ti­gen,
  • deutlich ver­bes­ser­te und güns­ti­ge­re Fahr­rad­mit­nah­me­mög­lich­kei­ten und deutlich sichtbar markierte Fahr­rad­stell­flä­chen, die für Kin­der­wä­gen und Roll­stüh­le genutzt aber nicht als Sitz­plät­ze zweck­ent­frem­det werden können,
  • Defizite bei der Pünkt­lich­keit in der Ver­trags­ge­stal­tung durch Ver­gü­tungs­nach­läs­se zu sank­tio­nie­ren,
  • ein besseres Stö­rungs­ma­nage­ment und ver­bes­ser­te Fahr­gast­in­for­ma­ti­on
  • Fahr­gast­in­for­ma­tio­nen auch in den Zügen z.B. über An­schluss­mög­lich­kei­ten an den Stationen,
  • Qua­li­täts­stan­dards für den Schie­nen­er­satz­ver­kehr,
  • Fle­xi­bi­li­tät für mögliche nach­träg­li­che Fahr­plan­aus­wei­tun­gen und Er­wei­te­run­gen im
    Schie­nen­netz, ins­be­son­de­re im Au­ßen­be­reich, und
  • Fle­xi­bi­li­tät für den Fall eines Schei­terns des pro­jek­tier­ten zweiten S-Bahn­tun­nels

selbst­ver­ständ­lich das Netz in öf­fent­li­cher Hand sowie die Tarif- und Ver­triebs­ge­stal­tung beim MVV zu belassen,
eine Stärkung des Wett­be­werbs unter den Bietern zum Beispiel durch Aus­schrei­bung einzelner Linien oder Li­ni­el­bün­del bzw. durch Ein­rich­tung eines staat­li­chen Fahr­zeug­pools zu prüfen.
Be­grün­dung:

Das S-Bahn­netz ist das Rückgrat des öf­fent­li­chen Per­so­nen­ver­kehrs im Bal­lungs­raum München. Täglich nutzen fast 800.000 Fahrgäste die S-Bahn. Ins­be­son­de­re die Bür­ge­rin­nen und Bürger des Land­krei­ses München pro­fi­tie­ren von einem funk­tio­nie­ren­den S-Bahn-Sys­tem oder sind sogar als Be­rufs­pend­ler davon abhängig.

Seit Jahren gibt die Qualität der Ver­kehrs­durch­füh­rung durch die Deutsche Bahn AG Anlass zu Kritik. Nicht nur die man­gel­haf­te Pünkt­lich­keit und Stör­an­fäl­lig­keit wird vielfach beklagt, auch man­geln­der Service, fehlende Fahr­rad­mit­nah­me­mög­lich­kei­ten u.v.a.m.

Die Neu­aus­schrei­bung des Ver­kehrs­durch­füh­rung durch die Baye­ri­sche Ei­sen­bahn­ge­sell­schaft, für die derzeit von der Staats­re­gie­rung die Aus­schrei­bungs­un­ter­la­gen er­ar­bei­tet werden, bieten die ent­schei­den­de Mög­lich­keit, die Be­din­gun­gen so zu setzen, dass sich der künftige Betreiber um bessere Leis­tun­gen und mehr In­ves­ti­tio­nen bemühen muss.

Es kommt daher ganz we­sent­lich auf die Art der Aus­schrei­bung an, in welcher Qualität, Komfort und Pünkt­lich­keit die S-Bahnen auf viele Jahre hinaus verkehren werden. Deshalb ist es im Interesse des Land­krei­ses auf die Aus­schrei­bungs­kri­te­ri­en im Interesse der vielen Fahrgäste aus dem Landkreis, nicht zuletzt auch zur Stärkung unseres Wirt­schafts­stand­or­tes Einfluss zu nehmen.

Mit freund­li­chen Grüßen

gez.

Christoph Nadler
Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der

Dr. Markus Büchler
stv. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der

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