Die GRÜNEN im Kreistag wollen, dass in laufenden und künftigen Ausschreibungen und Verträgen mit Busunternehmen verbindlich festgelegt wird, dass Busfahrer die Grundlagen erlernen, sicher und vorausschauend Menschen mit besonderen Bedürfnissen individuell unterstützen zu können. Die Verwaltung soll in Zusammenarbeit mit der Auditgruppe Mobilität des Behindertenbeirates entsprechende Kriterien für die Ausschreibung entwickeln.
Kreisrätin Dr. Frauke Schwaiblmair: “Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. So steht es in § 8, Abs. 3, Personenbeförderungsgesetz, PBefG, und die Schulung des Personals ist eine wichtige Voraussetzung.”






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