Zur von der CSU angestoßenen Debatte über “Armutszuwanderung” durch bulgarische und rumänische Staatsbürger erklärt Grünen-Landratskandidat Christoph Nadler: “Mein Kreistags-Kollege Christoph Göbel kandidiert für die CSU für das Amt des Landrats. Der Landrat ist zugleich Chef der Ausländerbehörde des Landratsamtes. Wenn sich Herr Göbel, selbst mit familiärem Migrationshintergrund vertraut, nicht über geltendes EU-Recht hinwegsetzen will, dann erwarte ich von ihm eine Distanzierung von den schäbigen Pauschalverurteilung, die sein Parteivorsitzender Seehofer derzeit über unbescholtene Bürgerinnen und Bürger mit rumänischer oder bulgarischer Staatsangehörigkeit betreibt.
Ich fordere Herrn Göbel auf, den Wählerinnen und Wähler im Landkreis München zu erklären, ob er als Chef der Ausländerbehörde EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit rumänischem oder bulgarischem Pass anders behandeln lassen möchte, als die restlichen EU-Staatsangehörigen bzw. ob er gedenkt, sich entgegen den Vorstellunngen seiner Parteispietze, sich an geltendes EU-Recht zu halten.
Ich werde als Landrat des Landkreises München auf jeden Fall darauf dringen, dass geltende Rechte eingehalten werden und dass die seit Jahrzehnten bewährte uneingeschränkte Freizügigkeit innerhalb der EU unangetastet bleibt.”
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