Der OV Taufkirchen hat gemeinsam mit der örtlichen SPD eine Demonstration auf der A995 angemeldet – und gegen deren Verbot geklagt. Damit möchten wir für einen effektiven Lärmschutz für die vielen AnwohnerInnen an der Autobahn kämpfen. Diese Demo wurde verboten, weil angeblich die Freiheitsrechte der AutofahrerInnen höher wiegen als die im Grundgesetz verankerte Versammlungsfreiheit. Leider hat ein Gericht dieses Verbot nun bestätigt.
Unsere Klage vor dem Verwaltungsgericht bestätigt das Verbot des Landratsamtes. Wir dürfen nicht auf der A995 für Lärmschutz, Tempo 80 und Verkehrskontrollen demonstrieren. Obwohl beispielsweise in Berlin die vielbefahrenen Stadtautobahnen schon für Radldemos gesperrt wurden, lehnt das Verwaltungsgericht München unsere Klage mit der Begründung ab, dass auf der A995 der Verkehr zu hoch sei. Die AutofahrerInnen müssten mit zu starken Einschränkungen leben, was höher wiege als unser Versammlungsinteresse. Damit wird de facto die Versammlungsfreiheit den Interessen der AutofahrerInnen untergeordnet. Hier die Entscheidung des Gerichts im Wortlaut.
Wir finden, dass die Demonstrationsfreiheit nicht dermaßen eingeschränkt werden darf. Deshalb haben die Grünen und die SPD in Taufkirchen versucht, auf dem Klageweg über das Verwaltungsgericht das Verbot unwirksam zu machen. Mehr Infos gibt es bei David Grothe, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Gemeinderat Taufkirchen david[at]munich[dot]com
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