Vollversammlungen des Kreistags des Landkreises München mit seinen 70 Mitgliedern finden nur etwa ein Mal pro Quartal statt. Zwischen diesen Kreistags-Sitzungen ist der Kreisausschuss zuständig für alle Verwaltungsaufgaben, die nicht ausdrücklich dem Kreistag, den beschließenden Ausschüssen oder dem Landrat vorbehalten oder übertragen sind. Der Kreistag beschließt im Rahmen seiner Zuständigkeit endgültig. Der Kreisausschuss besteht aus dem Landrat und 14 Mitgliedern des Kreistages und tagt etwa 10 Mal im Jahr.
Die GRÜNEN Mitglieder des Kreisausschusses sind:
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