GRÜNE fordern Mobilitätsservice auf Abruf für Bürger mit Behinderung

Im Landkreis München leben Menschen mit so starken kör­per­li­chen Ein­schrän­kun­gen, dass sie weder ein eigenes Fahrzeug lenken, noch die öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel nutzen können. Sie sind auf fremde Hilfe z.B. durch pro­fes­sio­nel­le Fahr­diens­te, i.d.R. auf eigene Rechnung zu im Ein­zel­fall hohen Preisen an­ge­wie­sen, um sich fort­zu­be­we­gen. Im Gegensatz zu allen anderen Land­kreis­bür­ge­rin­nen und -bürgern gibt es für diesen Per­so­nen­kreis kein ent­spre­chen­des öf­fent­lich fi­nan­zier­tes ÖPNV-An­ge­bot.

Im “Ak­ti­ons­plan für die Belange von Menschen mit Be­hin­de­rung”, den der Landkreis München Ende 2015 be­schlos­sen hat, heißt es: “Zur Un­ter­stüt­zung der in­di­vi­du­el­len Mobilität von Menschen mit Be­hin­de­rung wird ein Mo­bi­li­täts­ser­vice auf Abruf ein­ge­rich­tet.” Dieser ist für Menschen gedacht, die durch ihre Mo­bi­li­täts­ein­schrän­kung nicht in der Lage sind, die Öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­tel zu nutzen und die im Ein­zel­fall auch keinen Anspruch auf Mo­bi­li­täts­hil­fen des Bezirks Ober­bay­ern haben.

Die GRÜNEN im Kreistag fordern nun, diesen Plan in die Tat um­zu­set­zen und be­an­tra­gen, dass die Ver­wal­tung im Land­rats­amt ein Konzept für einen solchen in­di­vi­du­el­len Fahr­dienst er­ar­bei­tet.

Grü­nen-Kreis­rä­tin und Vor­sit­zen­de des Be­hin­der­ten­bei­rats Dr. Frauke Schwaiblmair: “Die Be­trof­fe­nen haben gemäß der Be­hin­der­ten­rechts­kon­ven­ti­on der Vereinten Nationen und unserem Ver­ständ­nis von Inklusion ein Men­schen­recht auf Selbst­be­stim­mung und ge­sell­schaft­li­che Teilhabe. Für Teilhabe ist Mobilität eine un­be­ding­te Vor­aus­set­zung, ein ent­spre­chen­der Nach­teils­aus­gleich fehlt hier bislang. Davon ausgehend sollten die Be­trof­fe­nen auch die Mög­lich­keit haben, sich frei und selbst­be­stimmt in Landkreis und Stadt München zu bewegen.”

Hier der Antrag im Wortlaut (PDF)

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