Im Landkreis München leben Menschen mit so starken körperlichen Einschränkungen, dass sie weder ein eigenes Fahrzeug lenken, noch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können. Sie sind auf fremde Hilfe z.B. durch professionelle Fahrdienste, i.d.R. auf eigene Rechnung zu im Einzelfall hohen Preisen angewiesen, um sich fortzubewegen. Im Gegensatz zu allen anderen Landkreisbürgerinnen und -bürgern gibt es für diesen Personenkreis kein entsprechendes öffentlich finanziertes ÖPNV-Angebot.
Im “Aktionsplan für die Belange von Menschen mit Behinderung”, den der Landkreis München Ende 2015 beschlossen hat, heißt es: “Zur Unterstützung der individuellen Mobilität von Menschen mit Behinderung wird ein Mobilitätsservice auf Abruf eingerichtet.” Dieser ist für Menschen gedacht, die durch ihre Mobilitätseinschränkung nicht in der Lage sind, die Öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen und die im Einzelfall auch keinen Anspruch auf Mobilitätshilfen des Bezirks Oberbayern haben.
Die GRÜNEN im Kreistag fordern nun, diesen Plan in die Tat umzusetzen und beantragen, dass die Verwaltung im Landratsamt ein Konzept für einen solchen individuellen Fahrdienst erarbeitet.
Grünen-Kreisrätin und Vorsitzende des Behindertenbeirats Dr. Frauke Schwaiblmair: “Die Betroffenen haben gemäß der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen und unserem Verständnis von Inklusion ein Menschenrecht auf Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe. Für Teilhabe ist Mobilität eine unbedingte Voraussetzung, ein entsprechender Nachteilsausgleich fehlt hier bislang. Davon ausgehend sollten die Betroffenen auch die Möglichkeit haben, sich frei und selbstbestimmt in Landkreis und Stadt München zu bewegen.”
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