Pestizide in einem Naturschutzgebiet gehören grundsätzlich verboten! Wie eine Anfrage unserer Landtagsabgeordneten Claudia Köhler zeigt, sind selbst Naturschutzgebiete in Bayern vor dem Einsatz von Pestiziden nicht sicher. Eigentlich sollte diese höchste Schutzkategorie des Naturschutzrechtes die Artenvielfalt sichern. Aber in einigen Naturschutzgebieten Bayerns ist der Einsatz nicht in den Verordnungen verboten, so z.B. im „Naturschutzgebiet Vogelfreistätte südlich der Fischteiche der mittleren Isar“ im Landkreis München oder im „Naturschutzgebiet Murner Filz“ im Landkreis Rosenheim oder im „Naturschutzgebiet Gungoldinger Wacholderheide“ im Landkreis Eichstätt.
Die anderen Naturschutzgebietsverordnungen der Landkreise München, Rosenheim und Eichstätt enthalten differenzierte Verbote, aber teilweise auch Ausnahmeregelungen. Über den Einsatz und die Art von Pestiziden liegen keine Informationen vor. Das sind die Ergebnisse der Anfrage, die Claudia Köhler als Anwort ungenügend findet. “Die Staatsregierung müsste doch wissen, ob und wieviel Pestizide eingesetzt werden – in einem Naturschutzgebiet! Dort gehören Pestizide grundsätzlich verboten. Dies zeigt wieder einmal, dass das bayerische Naturschutzrecht bedenkliche Lücken hat und dringend ergänzt werden muss. Höchste Zeit, das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ zu unterstützen, damit auch im Bayerischen Naturschutzgesetz der Einsatz bzw. der Nichteinsatz von Pestiziden verankert wird.”
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