Für weniger finanzstarke Kommunen ist es im Landkreis München schwierig, Sitz einer weiterführenden Schule zu werden, da manche den derzeit gültigen Kostenanteil kaum stemmen können.
Dr. Markus Büchler, stellvertretender Fraktionsvorsitzender: “Die Grünen im Kreistag München sind der Auffassung, dass die Finanzstärke einer Kommune kein Entscheidungskriterium für den Sitz weiterführender Schulen sein darf. Daher möchten wir einen höheren Anteil des Landkreises beim Schulneubau (inkl. Generalsanierungen und Erweiterungsbauten) von mindestens 70% (derzeit 30%) erwirken und die betreffenden Schulsitzgemeinden dadurch entlasten.”
Um über die vorgeschriebenen Mindestastandards hinaus möglichst attraktive, pädagogisch wünschenswerte und nutzergerechte Gebäude realisieren zu können, schlagen die Grünen zudem vor, die Berechnungsgrundlage über den bisher zugrunde gelegten Anteil der förderfähigen Kosten hinaus künftig zu erweitern, wenn pädagogisch wünschenswerte Raumbedarfe umgesetzt werden sollen. (Bislang werden nur die nach den Regularien des Freistaates “förderfähigen” Mindeststandards zu 30% mitgetragen).
Christoph Nadler, Fraktionsvorsitzender: “Die Grünen wollen an allen Standorten möglichst optimale Schulen für Kinder und Jugendliche wie für Lehrerinnen und Lehrer. Gute Planungen für optimale Bildung sollen nicht daran scheitern, dass das Gebäude in einer der ärmeren Gemeinden gebaut wird!”
Hintergrundinformation: Bislang ist es so, dass weiterführende Schulen wie Gymnasien und Realschulen gemeinsam von Landkreis, den Schulsitzgemeinden sowie einem Zuschuss des Freistaates Bayern getragen werden. Der Landkreis übernimmt bislang bei Neubau, Erweiterungsbauten und Generalsanierungen nur 30% der förderfähigen Kosten. Förderfähig ist der Anteil, den auch der Freistaat bezuschusst. In der Realität liegen die tatsächlichen Kosten aber meist deutlich über den förderfähigen Kosten, was dann die Kommunen zu tragen haben. Damit dies auch finanzschwache Kommunen stemmen können, ist eine Neuregelung erforderlich.
Details zur aktuellen gültigen Regelung finden Sie hier im Grundsatzbeschluss des Kreistages vom 14.12.2015
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