In der letzten Kreisausschusssitzung wurde über die Übernahme der Kosten für die Wachdienste bei Flüchtlingsunterkünften diskutiert. Dabei ging es auch um die Übernahme dieser Kosten (10 Mio €!) durch den Freistaat Bayern, der nun lediglich mehr 20% der Kosten übernehmen möchte und dem Landkreis München eine Mehrbelastung von 8 Mio € aufdrückt. Im Laufe der Diskussion behauptete Kreisrat Ernst Weidenbusch (CSU), dass das grün regierte Baden Württemberg im Gegensatz zu Bayern überhaupt keine Kosten für Wachdienste übernehme.
Nach Rückfrage beim Fraktionssprecher der Grünen Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, Andreas Schwarz – früherer Kreisrat in unserem Partnerlandkreis Esslingen – erhielt unser Kreisrat Christoph Nadler folgende Auskunft aus dessen Büro:
„Nach Auskunft des Innenministeriums ist die Kostenregelung für die Objektbetreuung der Asylbewerberunterkünfte in Baden-Württemberg über die Liegenschaftskosten geregelt. Die Liegenschaftskosten werden den Stadt- und Landkreisen im Rahmen des pauschalen Ausgabenerstattungssystems des Flüchtlingsaufnahmegesetzes erstattet. Sie können daher auch im Rahmen der sogenannten „Spitzabrechnung“ (nachlaufenden Pauschalen Neufestsetzung) der Ausgaben für die vorläufige Unterbringung geltend gemacht werden. Da zumindest aktuell die Spitzabrechnung geltendes Recht ist, können somit die Wachdienste über das Land abgerechnet werden.”
Das heißt, dass die Kosten für die Wachdienste für Flüchtlinge im Gegensatz zu Bayern zu 100 % von Land Baden Württemberg übernommen werden. Was lernen wir daraus? Erst informieren – dann Behauptungen aufstellen!
Update 22.02.2017: Jetzt wurde bekannt, dass sich die Bayerische Staatsregierung doch noch entschlossen hat, die Kosten der Wachdienste in den Flüchtlingsunterkünften zu 100% selbst zu tragen. Wir finden, sie sollte öfters dem guten Beispiel des GRÜN geführten Baden-Württemberg folgen.
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