Transparenz und Controlling
Wir GRÜNE stehen für mehr Transparenz in den Rathäusern und im Landratsamt, damit Entscheidungsprozesse im Landkreis und in den Gemeinden frühzeitig nach außen getragen werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen einen umfassenden Zugang zu Dokumenten, Vorlagen und Protokollen der Gremien und zu sonstigen Unterlagen im Internet erhalten. Das Recht auf Akteneinsicht muss zu einem allgemeinen Recht werden.
Für Kommunalunternehmen und Gesellschaften des Privatrechts, die kommunale Aufgaben wahrnehmen, müssen mindestens die gleichen öffentlichen Kontrollrechte gelten wie für die Kommunen selbst. Dort, wo Aufgaben auf Zweckverbände oder kommunale Gesellschaften ausgelagert wurden, muss die Bevölkerung ebenfalls umfassend informiert werden. In einigen Kommunen sorgen auf unsere Initiative hin bereits sogenannte Informationsfreiheitssatzungen für mehr Offenheit bei der Bürgerinformation und bei Bürgerbeteiligungsprozessen.
Transparenz lebt von Kontrolle. Diese muss durch mehr Rechte für die Kommunalpolitiker verbessert werden. Deshalb wollen wir die Kommunalparlamente und die Rechte der einzelnen Ratsmitglieder bzw. Fraktionen stärken. Dazu gehört das Recht der Ratsmitglieder auf individuelle Akteneinsicht, z.B. in Verträge. Bisher können es die „Gemeindeoberhäupter“ den einzelnen Mitgliedern des Gemeinde- oder Stadtrats verweigern, sich mehr Informationen durch eigene Akteneinsicht in der Verwaltung zu verschaffen, als es der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin für die jeweilige Sitzungsvorbereitung für nötig erachtet.
Mitmachen und Mitgestalten
Wir GRÜNE wollen die Menschen, die schließlich unmittelbar von den Entscheidungen der Kommunalparlamente betroffen sind, so eng wie möglich, frühzeitig und aktiv in Planungs- und Entscheidungsprozesse einbinden. Dazu gehören Transparenz und eine offensive Informationspolitik sowie die Stärkung regionaler Initiativen, der Agenda-Gruppen oder Jugendparlamente und der direkten Demokratie.
Das Miteinander im Landkreis und den Gemeinden lebt von der Möglichkeit der Bürgerinnen und Bürger, sich engagieren und mitbestimmen zu können. Deshalb wollen wir Prozesse voranbringen, bei denen sich die Bevölkerung unkompliziert einbringen und an Projekten mitarbeiten kann. Es gibt bereits positive Erfahrungen mit Ideenwerkstätten oder Prozessen zur Ortsentwicklung. Wir GRÜNE wollen, dass die Ergebnisse dieser Prozesse auch anerkannt und ernst genommen werden. Das Instrument des Bürgerentscheids stellt ein wirksames Korrektiv dar.
Demokratische Zusammenarbeit im Kommunalparlament
Die GRÜNEN im Landkreis München haben in der Vergangenheit mit vielen Parteien im Kreistag gut zusammengearbeitet und mit wechselnden Mehrheiten den Landkreis gestaltet. Wir werden die gute Zusammenarbeit mit allen demokratischen Parteien fortführen, schließen aber in aller Deutlichkeit eine Zusammenarbeit mit Parteien und Wählergruppierungen aus, deren Inhalte rassistisch, antisemitisch, sexistisch, bi-, homo-, inter- oder transfeindlich oder in anderer Weise diskriminierend oder menschenfeindlich sind.
Regionalrat für Kooperation zwischen den Kommunen
Viele Probleme der schnell wachsenden Region München machen nicht an den Grenzen einer Kommune halt. Ob Fragen der Verkehrsplanung, Wohnungsbau, Siedlungsentwicklung, Energieversorgung, Schulbedarfsplanung, Gewerbeansiedlungen u.v.a.m. brauchen gerade in unserer dynamischen Boomregion gemeinsame Antworten.
Derzeit gibt es kein demokratisch verfasstes Gremium, das zwischen den Städten und Landkreisen der Region München Debatten und Austausch ermöglicht. Wichtige regionale Weichenstellungen werden zwischen Landräten und Oberbürgermeistern sowie der Staatsregierung in Gesellschafterversammlungen von Organisationen wie dem MVV oder Gremien des Planungsverbands ausgehandelt. Die Öffentlichkeit, Medien, aber auch nahezu alle Stadt- und Kreisräte stehen vor verschlossenen Türen.
Deshalb wollen wir einen Regionalrat für mehr Transparenz und Zusammenarbeit, um die Herausforderungen der Zukunft in Stadt und Umland gemeinsam zu meistern. Die acht Kreistage der Region München sowie der Münchner Stadtrat entsenden jeweils die Fraktionsvorsitzenden der einzelnen Fraktionen in einen neu zu schaffenden Regionalrat. Dieser gibt sich eine Geschäftsordnung, eine Geschäftsstelle und wird nach dem Rotationsprinzip von den Landrätinnen und Landräten sowie der Münchner Oberbürgermeisterin bzw. dem Münchner Oberbürgermeister geleitet. Beratungen zu aktuellen regionalen Themen finden mindestens einmal im Quartal und – soweit rechtlich möglich – öffentlich statt.
Mit dem Regionalrat können ohne unangemessenen hohen finanziellen Aufwand sowohl Öffentlichkeit und Medien als auch alle Fraktionen der mittleren kommunalen Ebene in der Region München in wichtige aktuelle Entwicklungen frühzeitig eingebunden werden. Der Regionalrat erleichtert den Interessenausgleich zwischen Stadt und Land zum Vorteil aller Bürgerinnen und Bürger. Er schafft die Grundlage für eine gedeihliche und einvernehmliche Entwicklung der wirtschafts- und einwohnerstärksten Region Bayerns und gibt ihr eine gemeinsame Stimme.