Das möchte ich genauer wissen…

Kolumne – Oktober 2012

Bald wird der Bürgermeister zur jährlichen Bürgerversammlung einladen. Die Tagesordnung wird mutmaßlich wie immer heißen: „Vortrag des Ersten Bürgermeisters“. Ich bin überzeugt, Sie haben noch ein paar weitere Ideen. Ergänzen Sie die Tagesordnung nach dem Motto „Was ich schon immer wissen wollte“! Es ist Ihr Recht. Stellen Sie bei der Gemeinde am besten gleich nach der Einladung und der Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich Ihre Anträge, spätestens aber eine Woche vor der Bürgerversammlung. Sie werdendann mit den übrigen Anwesenden über die Ergänzungen beschließen. Ich bin überzeugt, dass es die meisten Themen so auf die Tagesordnung schaffen werden.

Eine Bürgerversammlung nach Art. 18 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung mit Tagesordnung zu beantragen, ist ungleich schwieriger, jedoch ebenfalls möglich. In Kirchheim müssten einen solchen Antrag ca. 300 Bürger mittels Unterschrift unterstützen.

Wenn nichts voranzugehen scheint, sucht man oft Trost im Witz. Zum Beispiel: „Es ist richtig, dass Arbeit noch nie jemanden umgebracht hat. Aber um Himmels Willen, warum das Risiko eingehen?“ Doch wird es mit dem Lachen schwierig, wenn solche Sätze nicht den Einzelfall erträglicher machen, sondern ganz allgemein die gefühlte Wirklichkeit beschreiben. Weder kann der Kirchheimer Bürger Fortschritte hinsichtlich der Öffnung der Heimstettner Straße erkennen, noch sind bezüglich der neuen Ortsmitte regelmäßig Wasserstandsmeldung in den Kirchheimer Mitteilungen oder im Internet zu lesen. Als Heinrich Kröniger 2011 eine vierteljährlicheBerichterstattung beantragte, ist ihm die Bürgerversammlung mehrheitlich gefolgt. Weil aber Rechenschaft nicht des Bürgermeisters Ding ist, kam derAntrag mit einer ablehnenden Beschlussempfehlung in den Gemeinderat. Nach meiner Bemerkung, dass wir vom Justiziar nicht hören wollen, was rechtlich nicht geht, sondern hören wollen, was möglich ist und dem Antrag dabei am nächsten kommt, wollte selbst der Bürgermeister nicht mehr gegen den Bürger-Antrag stimmen. Doch seit dieser 22:0 Abstimmung Anfang Februar ist nichts passiert. Etwa weil nichts passiert ist? Hoffentlich nicht!

Ähnlich war es bei meinem Vorstoß für mehr Öffentlichkeit bei den Aufsichtsratssitzungen der AFK-Geothermie. Länger als zwei Monate prüfte die Verwaltung ohne abschließendes Votum die Zulässigkeit der angestrebten Änderung des Gesellschaftsvertrages. Da wir im Gemeinderat mehrheitlich für die Änderungen sind und die AFK-Geothermie den Antrag sowieso selbst prüfen wird, ist die Verzögerung nur eines: unnötig.

Bei anderer Gelegenheit hingegen war unser von vielen als Bremser und Verhinderer verschrieener  Bürgermeister ziemlich huschig und gedankenlos. Für die insgesamt acht Quadratmeter großen Werbeflächen eingangs des Schlehenrings gibt es weder eine Satzung noch einen Vertrag über die Sondernutzung öffentlichen Grunds. Dieses „Werbemonument“, wie es eine Bürgerin ziemlich treffend beschrieb, geht nicht mehr als  Wegweiser durch. Warum gänzlich auf Gebühren für diese Werbung verzichten? Eine Anzeigein den Kirchheimer Mitteilungen kostet auch Geld. Doch selbst, wenn man zu Gunsten der heimischen Wirtschaft auf Einnahmen verzichten möchte: Wie ist die Gleichbehandlung geregelt, wie die Kündigungsfristen? Haben wir bald überall Werbeschilder?

Man muss nicht Jurist sein, damit einemdiese Fragen in den Sinn kommen. Kann man jemandem das Projekt „neue Ortsmitte“ anvertrauen, der eine überschaubare Sondernutzung nicht einwandfrei regelt und auch innerhalb eines Jahres mit zweihundert Metern Straße nach Heimstetten nicht sichtbar vorankommt? Es ist an Ihnen, um Antworten und Erläuterungen zu ersuchen. Ergänzen Sie die Tagesordnung um die Schwerpunkte, die Sie wirklich interessieren.

Ihr Rüdiger Zwarg – Bündnis 90/Die Grünen