Was steht zur Wahl?

Berit Vogel, Veronika Kröniger, Petra Kowallik

Berit Vogel, Veronika Kröniger, Petra Kowallik beim letzten Infostand vor der Kommunalwahl am 15. März 2020

Morgen ist es soweit!

Alle 6 Jahre werden diese Gremien neu gewählt:

  • Oberbürgermeister*innen oder Bürgermeister*innen
  • Stadt- oder Gemeinderäte
  • Landrätinnen und Landräte
  • Kreistage
  • Bezirksausschüsse

Welche Gremien du wählen kannst, hängt von deinem Wohnort ab:

  • Gemeinde oder kreisangehörige Stadt
    In einer Gemeinde oder kreisangehörigen Stadt wählst du ein*e Bürgermeister*in, den Stadt- oder Gemeinderat, ein*e Landrät*in und den Kreistag.
  • Kreisfreie Stadt
    In einer kreisfreien Stadt wählst du eine*n Oberbürgermeister*in und den Stadtrat. In München gibt es eine Besonderheit: Dort wählst du zusätzlich den Bezirksausschuss.

 


Welche Stimmzettel bekomme ich?

 

1. Gelber Stimmzettel

Damit wählst du den oder die Bürgermeisterin. Wenn nach der Wahl ein*e Kandidat*in mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat er oder sie die absolute Mehrheit und ist damit gewählt. Wenn nicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.

Wie wähle ich?
Du kannst nur eine Stimme vergeben.

2. Hellgrüner Stimmzettel

Damit wählst du den Gemeinde- oder Stadtrat. Du kannst so viele Stimmen vergeben, wie es Sitze im Gemeinde- oder Stadtrat gibt. Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl.

Wie wähle ich?
Du kannst so viele Stimmen vergeben, wie es Sitze im Gemeinde- oder Stadtrat gibt. Bei der Wahl hast du folgende Möglichkeiten

  1. Listenkreuz
    Am einfachsten ist es, wenn du ein Listenkreuz setzt, das bedeutet, dass du nur ein einziges Kreuz vergibst und damit alle Personen der Liste wählst.
  2. Streichen
    Falls du ein Listenkreuz vergibst und eine Person auf der Liste nicht wählen möchtest, kannst du diesen Namen durchstreichen.
  3. Kumulieren
    Wenn du manche Personen ganz besonders unterstützen willst, kannst du ihnen auch zwei oder maximal drei Stimmen geben. Das nennt man Kumulieren.
    Wichtig ist, dass du insgesamt nicht mehr als deine verfügbaren Stimmen vergibst!
  4. Panaschieren
    Wenn du ein Listenkreuz machst, kannst du dennoch auch einzelne Personen von anderen Listen wählen. Diese Stimmen werden dann von der angekreuzten Liste abgezogen. Das nennt man Panaschieren.

3. Hellblauer Stimmzettel

Damit wählst du den oder die Landrätin. Wenn nach der Wahl ein*e Kandidat*in mehr als die Hälfte der Stimmen erhält, hat er oder sie die absolute Mehrheit und ist damit gewählt. Wenn nicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl statt.

Wie wähle ich?
Du kannst nur eine Stimme vergeben.

4. Weißer Stimmzettel

Damit wählst du die Kreisrätinnen und -räte. Alle Parteien, die zur Wahl antreten, stellen eine eigene Liste auf. Die Größe des Rates ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises.

Wie wähle ich?
Du kannst so viele Stimmen vergeben, wie es Sitze im Kreistag gibt. Den Kreistag wählst du nach demselben Schema wie den Gemeinde- oder Stadtrat (siehe oben).


Darf ich überhaupt wählen?

Wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, darf wählen.

Bei der Kommunalwahl dürfen nicht nur deutsche Staatsbürger*innen wählen, sondern auch alle EU-Bürger*innen, die hier leben. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Monaten in einer bayerischen Gemeinde oder Stadt gemeldet ist.


Was wähle ich?

Jetzt weißt du wie du wählst. Und was wählst du?

Wenn du bei dir vor Ort das Klima und die Umwelt schützen willst. Wenn du die Artenvielfalt bewahren willst. Wenn du in deinem Ort ein lebendiges Miteinander fördern willst. Wenn du dein Zuhause mit neuen Ideen gestalten willst.

Dann wähl GRÜN!

 

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