Vernünftige Menschen können viel Sinnvolles in kommunaler Selbstverwaltung auf den Weg bringen. Andere betrachtendie Selbstverwaltung als Blankoscheck – zum Beispiel bei der Bildung der Ausschüsse, wo es der Gemeinderatsmehrheit gefiel, die Kirchheimer Grünen zu verzwergen. Wir werden wohl vor dem Verwaltungsgericht klagen müssen.
Vier von vierundzwanzig Sitzen haben wir im Gemeinderat. In den drei beschließenden Ausschüssen sollen wir uns mit einem von zehn Sitzen begnügen. In der Gemeinderatssitzung am 7. Juli geben/gaben wir dem Gemeinderat Gelegenheit, die Entscheidung vom 11. Mai zu korrigieren und die Ausschüsse, wie in den vergangenen Jahren, in denen die CSU profitierte, mit elf Sitzen auszustatten. Bis Sie diese Zeilen lesen, könnte unerwartet Vernünftiges passiert sein. Abwarten wollen wir das nicht, denn unsere nächste Kolumne erscheint leider erst wieder im November.
Die Bayerischen Verfassungsgeber schrieben in Artikel 11: „Die Selbstverwaltung der Gemeinden dient dem Aufbau der Demokratie in Bayern von unten nach oben.“ Und in der Bayerischen Gemeindeordnung steht: „…der Gemeinderat [hat in den Ausschüssen] dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen.“ Die Frage, ob es der Demokratie dienlich ist, die Ausschüsse wie oben beschrieben zuzuschneiden, wollen wir dem Verwaltungsgericht vorlegen. Für den Prozess bitten wir Sie um Ihre (finanzielle) Unterstützung. Auch Kleinspenden helfen. Wenn Sie eine Spendenquittung wünschen, vergessen Sie im Verwendungszweck nicht Namen und Adresse. Unabhängig von Ihrem Steuersatz bekommen Sie die Hälfte Ihrer Spende durch Abzug von Ihrer Steuerschuld zurück.
B90/Grüne OV Kirchheim
DE14 7025 0150 0430 2561 98
Auch sonst hat die Demokratie in Kirchheim weiter Federn lassen müssen. Unsere Fragen an die Verwaltung werden, ob schriftlich oder mündlich gestellt, nicht mehr zu Beginn sondern erst am Ende der Sitzungen beantwortet – und ausschließlich mündlich. Ferner werden wir in den Kirchheimer Mitteilungen als Partei anderen Organisationen gegenüber benachteiligt, weil wir 14-tägig nur noch Terminhinweise und keine redaktionellen Beiträge veröffentlichen dürfen.
Weil auch die Verteilung der Kolumnen – in freier Selbstverwaltung – zugunsten der CSU verändert wurde, haben wir uns entschlossen, bald unseren Podcast wieder aufleben zu lassen. An interessanten Themen und Aufregern mangelt es nicht. Wir Grüne waren zum Beispiel verwundert, dass die SPD geschlossen eine öffentliche Behandlung der steuerfreien Dienstaufwandspauschale des Bürgermeisters ablehnte. Hinter verschlossenen Türen folgte die Festlegung in der maximal möglichen Höhe von 800 Euro. 2014 unterstützte die SPD noch eine öffentliche Beratung und war wie wir gegen den Maximalbetrag gewesen.
Dem Ersten Bürgermeister steht eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung zu. Mit ihr sollen pauschal die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung abgegolten werden – nicht mehr, nicht weniger. Die große Spanne von 242,91 bis 798,47 € erfordert von den Gemeinderatsmitgliedern Augenmaß und Verantwortung. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ließ Böses erahnen. Monat für Monat 800 Euro für berufsbedingte Mehraufwendungen? In Kirchheim? Andere Bundesländer überschätzen die Vernunft und Integrität der Gemeinderäte nicht und setzen den Betrag fest:
Hessen € 307, Brandenburg € 195, NRW € 223,20
Ihr Rüdiger Zwarg
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