Es ist Wahlkampf und alle prügeln auf Annalena Baerbock ein. Lebenslauf mit Fehlern, wie der von Herrn Laschet. Nebeneinkünfte zu spät gemeldet, wie Herr Lauterbach. Was zählen da noch die Milliardenverschwendungen der Herren Spahn, Scheuer und Scholz.
Auch die alten Klischees und Brandmarkungen werden wieder ausgegraben: Verbotspartei, Benzinpreistreiber… Hat ja schon einmal bestens funktioniert. Doch Halt, irgendetwas ist anders. Wir erinnern uns an die Klimagesetzgebung der GroKo. Sie hat die CO2 Bepreisung beschlossen. Nach diesem Gesetz steigt der Benzinpreis bis 2026 um 15,5 Cent je Liter. So bürgerfeindlich scheint der Vorschlag von Frau Baerbock gar nicht zu sein. Ausgeblendet wird die Verteuerung von Heizung und Strom. Wie das sozial abzufedern ist, darauf bleiben die anderen Parteien eine Antwort schuldig. Wir haben vor, die staatlichen Einnahmen aus der CO2-Steuer in Form eines Energiegeldes von 75,00 € an die Bürger*innen zurückzugeben. So geht sozialer Ausgleich.
Wieviel Zeit haben wir noch um den Klimawandel aufzuhalten? Die Wissenschaft ist sich einig, wenn wir jetzt nicht handeln ist es zu spät und es wird richtig teuer. Das hat auch das Bundesverfassungsgericht in seinem wegweisenden Urteil beschieden.
Sogar Herr Brinkhaus lässt nun vorsichtig anklingen: auch mit der CDU wird das Benzin teurer. Doch da ist der politische Gegner schon diskreditiert. Es braucht nur noch eine verlogene Anzeigenkampagne der INSM dann war es das mit dem Neuanfang in der Politik. Dann regieren wieder die alten Männer und tragen ihr „Weiter so“ wie ein Banner vor sich her.
Ist der Wähler wirklich so leicht zu blenden?
Ernstzunehmende Forscher loben das grüne Klimaprogramm und weite Teile der Industrie verschließen sich unseren stichhaltigen Argumenten nicht. Sie wollen Planungssicherheit.
Informieren Sie sich, seien Sie kritisch, fragen Sie uns – für eine Wahl basierend auf Fakten und nicht auf bösartigen Unterstellungen.
Andreas Zenner
Wer die Kirchheimer Lokalpolitik verfolgt, weiß, dass wir auch vor Ort so manchen unfairen Spielzug erleben. Wenn dabei demokratische (Wahl-)Grundsätze missachtet werden, sind nicht nur wir als Aktive betroffen, sondern auch all die Wählerinnen und Wähler, die uns bei der Kommunalwahl alle oder einen Teil ihrer Stimmen gegeben haben. Um der Demokratie zu ihrem Recht zu verhelfen, bedarf es dieses Mal mehr als Zuspruch.
Daher dieser Spendenaufruf unseres Co-Sprechers Rüdiger Zwarg.
Das Verwaltungsgericht München hat in erster Instanz unsere Klage gegen die Ausschussbildung abgewiesen. Die Abweisung erfolgt nahezu gleichzeitig mit einem Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshof, der die coronabedingte Übertragung von Befugnissen des Gemeinderats auf einen beschließenden Ausschuss für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat.
Aus dem Grundsatz der Wahlgleichheit erfolge in der repräsentativen Demokratie das Gebot, die gewählten Abgeordneten in Statusfragen sowie bei der Ausübung ihrer Rechte gleichzubehandeln, schreiben die Verfassungsrichter. Der eine Ausschusssitz für die Grünen ist mit diesem Satz unvereinbar.
Zumindest was die Ausschussarbeit betrifft, waren im Jahr 2020 fast die Hälfte unserer Stimmen „für die Tonne“. Diese Wahlmanipulation wollen wir auch im Interesse unserer Wählerinnen und Wähler nicht akzeptieren. Vor dem Bundesverwaltungsgericht stehen unsere Chancen, angesichts der ständigen Rechtssprechung dieses Gerichts nicht schlecht.
Für eine kosten- und zeitsparende Sprungrevision hat die Gemeinde das notwendige Einverständnis verweigert. Für ein letztinstanzliches Urteil beträgt daher das Prozessrisiko zwischen zehn und sechzehn Tausend Euro.
Der OV der Kirchheimer Grünen benötigt dringend Ihre Spende. Bitte überweisen Sie auf unser Konto bei der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg:
IBAN DE14 7025 0150 0430 2561 98
Für Spendenbescheinigung im Verwendungszweck Name und Anschrift angeben
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