Landkreis München soll höheren Kostenanteil beim Schulneubau tragen

Gymnasium Ottobrunn

Gymnasium Ottobrunn

Für weniger fi­nanz­star­ke Kommunen ist es im Landkreis München schwierig, Sitz einer wei­ter­füh­ren­den Schule zu werden, da manche den derzeit gültigen Kos­ten­an­teil kaum stemmen können.

Dr. Markus Büchler, stell­ver­tre­ten­der Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der: “Die Grünen im Kreistag München sind der Auf­fas­sung, dass die Fi­nanz­stär­ke einer Kommune kein Ent­schei­dungs­kri­te­ri­um für den Sitz wei­ter­füh­ren­der Schulen sein darf. Daher möchten wir einen höheren Anteil des Land­krei­ses beim Schul­neu­bau (inkl. Ge­ne­ral­sa­nie­run­gen und Er­wei­te­rungs­bau­ten) von min­des­tens 70% (derzeit 30%) erwirken und die be­tref­fen­den Schul­sitz­ge­mein­den dadurch entlasten.”

Um über die vor­ge­schrie­be­nen Min­d­es­ta­stan­dards hinaus möglichst at­trak­ti­ve, päd­ago­gisch wün­schens­wer­te und nut­zer­ge­rech­te Gebäude rea­li­sie­ren zu können, schlagen die Grünen zudem vor, die Be­rech­nungs­grund­la­ge über den bisher zugrunde gelegten Anteil der för­der­fä­hi­gen Kosten hinaus künftig zu erweitern, wenn päd­ago­gisch wün­schens­wer­te Raum­be­dar­fe umgesetzt werden sollen. (Bislang werden nur die nach den Re­gu­la­ri­en des Frei­staa­tes “för­der­fä­hi­gen” Min­dest­stan­dards zu 30% mit­ge­tra­gen).

Christoph Nadler, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der: “Die Grünen wollen an allen Stand­or­ten möglichst optimale Schulen für Kinder und Ju­gend­li­che wie für Leh­re­rin­nen und Lehrer. Gute Planungen für optimale Bildung sollen nicht daran scheitern, dass das Gebäude in einer der ärmeren Gemeinden gebaut wird!”

Hin­ter­grund­in­for­ma­ti­on: Bislang ist es so, dass wei­ter­füh­ren­de Schulen wie Gymnasien und Re­al­schu­len gemeinsam von Landkreis, den Schul­sitz­ge­mein­den sowie einem Zuschuss des Frei­staa­tes Bayern getragen werden. Der Landkreis übernimmt bislang bei Neubau, Er­wei­te­rungs­bau­ten und Ge­ne­ral­sa­nie­run­gen nur 30% der för­der­fä­hi­gen Kosten. För­der­fä­hig ist der Anteil, den auch der Freistaat be­zu­schusst. In der Realität liegen die tat­säch­li­chen Kosten aber meist deutlich über den för­der­fä­hi­gen Kosten, was dann die Kommunen zu tragen haben. Damit dies auch fi­nanz­schwa­che Kommunen stemmen können, ist eine Neu­re­ge­lung er­for­der­lich.

Details zur aktuellen gültigen Regelung finden Sie hier im Grund­satz­be­schluss des Kreis­ta­ges vom 14.12.2015

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