Grüne im Landkreis wollen gerechtere Sitzverteilung beibehalten

Sitzverteilung nach d’Hont oder Hare-Niedermeyer?

Die CSU versucht das Wahlgesetz für das Kommunalwahl zu ändern. Die Auszählung der Stimmen soll nicht mehr nach dem 2010 beschlossenen Hare-Niemeyer Verfahren durchgeführt werden, sondern durch die Verteilung nach d’Hondt erfolgen und somit große Parteien begünstigen. Für den Kreistag im Landkreis München würde die CSU somit einen Sitz mehr erhalten.

In vielen Landkreisgemeinden sind mehrere Gruppierungen im Kommunalparlament vertreten. Eine gemeinsame Entscheidung zu finden, die alle Meinungen im Gremium wiedergibt, dauert manchmal zwar länger, ist aber nachhaltiger. Wir haben die Änderung des Wahlgesetzes im Jahr 2010 begrüßt. Die Abweichung der Sitzverteilung nach dem Quotenverfahren Hare-Niemeyer ist nur geringfügig und bildet die Verteilung der abgegebenen Stimmen am besten dar. Eine übermäßige Stärkung der großen Parteien entspricht nicht unserem Verständnis der möglichst genauen Abbildung des Wählerwillens.

Hintergrundinformationen

Im Jahr 2010 hat der Bayerische Landtag für Wahlen auf kommunaler Ebene das Sitzungszuteilungsverfahren nach d’Hondt einstimmig abgeschafft und durch das Hare-Niemeyer-Verfahren ersetzt. Aus gutem Grund, denn das Verfahren nach d’Hondt verzerrt die Sitzzuteilung systematisch zugunsten großer und zu Lasten kleiner Parteien. Diese Verzerrung kann für große Parteien zu mehreren zusätzlichen Mandaten führen, was einer Sitzzuteilung proportional zum Stimmenverhältnis fundamental widerspricht.

Für Landtagswahlen war das d’Hondtsche Verfahren daher schon früher vom Verfassungsgericht untersagt und in der Folge durch Hare-Niemeyer ersetzt worden, bei Kommunalwahlen wurde es vom Verfassungsgericht als gerade noch verfassungsgemäß bezeichnet. Bei Gremien, deren Gesamtgröße schon vorher feststeht, also bei allen kommunalen Gremien, ist das Hare-Niemeyer-Verfahren mathematisch genau. Es gibt keine systematischen Verzerrungen, weder für kleine noch für große Parteien. Deshalb gibt es auch keinen aus demokratischer Sicht nachvollziehbaren Grund, Hare-Niemeyer wieder abzuschaffen und durch d’Hondt zu ersetzen.

Die von der CSU-Fraktion öffentlich vorgebrachte, „offizielle“ Begründung, mit d’Hondt sollten „schlimme Folgen der Zersplitterung“ verhindert werden, ist offensichtlich nur vorgeschoben: Bayern ist nicht dafür bekannt, dass die Arbeitsfähigkeit seiner Kommunalparlamente durch eine übergroße Zersplitterung bedroht ist, ganz im Gegenteil: Die Vielfalt ist für die meisten Kommunen eine positive, kreative Kraft. Der tatsächliche Grund für die Initiative der CSU-Landtagsfraktion ist, dass d’Hondt nur einen Profiteur kennt: die CSU. Die Einführung des d’Hondtschen Verfahrens wäre also eine Wahlrechtsänderung, die von einer mit absoluter Mehrheit regierenden Partei nur zu dem Zweck verabschiedet wird, die eigene Macht auf kommunaler Ebene abzusichern. Ministerpräsident Seehofer hat ein solches Vorgehen mit Recht als politisch verantwortungslos bezeichnet.

So würde sich das Ergebnis im Kreistag verändern

Absolute
Stimmen
in % Hare
Niemeyer
Abweichung d’Hondt Abweichung Änderung
CSU 3.576.168 41.52% 29 41,43% -0,09% 30 42,86% 1,33% +1
SPD 2.022.840 23,49%  16  22,86%  -0,63%  17  24,29%  0,80%  +1
Grüne  1.379.945 16,02%  11  15,71%  -0,31%  11  15,71%  -0,31%  +/-0
FW  993.521 11,54%  8  11,43%  -0,11%  8  11,43%  -0,11%  +/-0
FDP  424.093   4,92%  4  5,71%  0,79%  3  4,29%  -0,64%  -1
ÖDP  215.892   2,51%  2  2,86%  0,35%  1  1,43%  -1,08%  -1
Summe  8.612.459  100%  70  100%  70  100%
 

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