Demo für Lärmschutz auf der Autobahn: verboten!

Der OV Tauf­kir­chen hat gemeinsam mit der örtlichen SPD eine De­mons­tra­ti­on auf der A995 an­ge­mel­det – und gegen deren Verbot geklagt. Damit möchten wir für einen ef­fek­ti­ven Lärm­schutz für die vielen An­woh­ne­rIn­nen an der Autobahn kämpfen. Diese Demo wurde verboten, weil angeblich die Frei­heits­rech­te der Au­to­fah­re­rIn­nen höher wiegen als die im Grund­ge­setz ver­an­ker­te Ver­samm­lungs­frei­heit. Leider hat ein Gericht dieses Verbot nun bestätigt.

Die Tauf­kirch­ner Ge­mein­de­rä­te Matteo Dolce (SPD) und David Grothe (Grüne) vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt München

Unsere Klage vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt bestätigt das Verbot des Land­rats­am­tes. Wir dürfen nicht auf der A995 für Lärm­schutz, Tempo 80 und Ver­kehrs­kon­trol­len de­mons­trie­ren. Obwohl bei­spiels­wei­se in Berlin die viel­be­fah­re­nen Stadt­au­to­bah­nen schon für Radldemos gesperrt wurden, lehnt das Ver­wal­tungs­ge­richt München unsere Klage mit der Be­grün­dung ab, dass auf der A995 der Verkehr zu hoch sei. Die Au­to­fah­re­rIn­nen müssten mit zu starken Ein­schrän­kun­gen leben, was höher wiege als unser Ver­samm­lungs­in­ter­es­se. Damit wird de facto die Ver­samm­lungs­frei­heit den In­ter­es­sen der Au­to­fah­re­rIn­nen un­ter­ge­ord­net. Hier die Ent­schei­dung des Gerichts im Wortlaut.

Wir finden, dass die De­mons­tra­ti­ons­frei­heit nicht dermaßen ein­ge­schränkt werden darf. Deshalb haben die Grünen und die SPD in Tauf­kir­chen versucht, auf dem Klageweg über das Ver­wal­tungs­ge­richt das Verbot unwirksam zu machen. Mehr Infos gibt es bei David Grothe, Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der der Grünen im Ge­mein­de­rat Tauf­kir­chen david[at]munich[dot]com

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