Veröffentlichungen in den Kirchheimer Mitteilungen

Den Parteien kommt eine besondere Bedeutung bei der politischen Willensbildung zu. Art. 21 Absatz 1 GG garantiert die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Hiernach müssen alle Parteien die gleiche Chance darauf haben, durch den Bürger wahrgenommen zu werden. Das Recht auf Chancengleichheit verpflichtet Amts- und Hoheitsträger dazu, Parteien grundsätzlich in gleicher Weise zu behandeln. Einer Partei den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen, beispielsweise einer Stadthalle willkürlich vorzuenthalten, ist unzulässig. Analog dazu sehe ich den Zugang zur Gemeindezeitung.

In den Richtlinien der Kirchheimer Mitteilungen steht: „Jedem Verein bzw. jeder Institution/Organisation steht pro Ausgabe eine Textlänge von rund 1.200 Zeichen inklusive Leerzeichen zur Verfügung.“ Offensichtlich gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob unsere Parteien/Fraktionen Institutionen/Organisationen sind oder nicht bzw. ob ihnen die gleichen Rechte wie Vereinen etc. zukommen. Aktuell wollten wir über unseren Besuch im NS-Dokumentationszentrum berichten, was uns verwehrt wurde.

Vor diesem Hintergrund stellen wir den folgenden Antrag:

  • Die festen Kolumnen werden abgeschafft. Allen Parteien und Gruppierungen stehen wie Vereinen pro KiMi-Ausgabe 1.200 Zeichen zu. In Anerkennung der besonderen Funktion bei der politischen Willensbildung können sie aber abweichend zu dieser Regelung Platz „ansparen“, um mit zeitlichem Abstand auch längere Texte bis zu ca. 5.000 Zeichen (heutige Kolumnengröße, vollständige Spalte) zu platzieren. Eine Zensur findet nicht statt.
  • Alternativ möge klargestellt werden, dass zusätzlich zu den bisherigen Regelungen für aktuelle Berichte bis zu 1.200 beansprucht werden können.
 

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