Leasing von Pedelecs und eBikes für Mitarbeiter des Landratsamtes

Leasing von Pedelecs und eBikes für Mitarbeiter des Landratsamtes – auch zur privaten Nutzung – und Anschaffung eines „Elektrofahrads” für Dienstfahrten des Landratsamtes
Sehr geehrte Frau Landrätin,
der Einsatz von Fahrrädern für den Weg zur Arbeit ist die gesunde und nachhaltige Alternative zum Auto. Ein Elektrofahrrad macht den Umstieg noch bequemer. Mit der Benutzung eines Elektro-Fahrrads kann man Klimaschutz, Gesundheit und Kostenersparnis vereinen. Der Umstieg vom Auto auf ein Fahrrad reduziert die Emission von Treibhausgasen wie CO2 und fördert damit den Klimaschutz bzw. bekämpft den Klimawandel.

Ein Elektrorad, auch Elektrofahrrad, Pedelec, E-Bike oder eBike genannt, ist ein Fahrrad, das von einem Elektromotor zur Gänze oder tretunterstützend angetrieben wird. Die Versorgung des Elektromotors mit Energie erfolgt durch einen – oft abnehmbaren – Akku. Als Pedelec wird ein solches Elektrorad bezeichnet, wenn dessen elektrische Fahrunterstützung nur durch das Pedalieren abgefordert werden kann.

Ein Pedelec verbraucht umgerechnet weniger als 0,1 Liter / 100 km und stellt damit ein enormes Einsparpotential dar, wenn damit auf die Benutzung eines PkWs verzichtet wird. Der Brutto-Listenpreis eines Pedelecs oder eBikes beträgt zwischen rund € 1.500,- und € 3500,-. Dies bedeutet eine relative hohe finanzielle Hürde, ein solches Rad anzuschaffen. Verschiedene Firmen haben daher das Konzept entwickelt, die hohe Anfangsinvestition durch ein Fahrradleasing zu umgehen. Wenn die Leasingrate vom Arbeitgeber vom Bruttogehalt abgezogen wird, ergeben sich auch noch interessante Einsparpotentiale für den Arbeitnehmer aber auch für den Arbeitgeber. Im Gegenzug verzichtet der Mitarbeiter auf einen Betrag des Gehalts, welcher der Leasingrate inkl. Versicherung entspricht. Dies wird in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag geregelt.

Vor diesem Hintergund stellen wir hiermit folgenden Antrag zur Beschlußfassung:
1. Das Landratsamt München ermöglicht allen Mitarbeitern zur dienstlichen und privaten Nutzung, Pedelecs über den Arbeitgeber zu leasen. Die Leasinggebühren werden vom Bruttolohn abgezogen.
2. Zur steuerlichen Bewertung wird eine Anrufungsauskunft an das zuständige Finanzamt gestellt, welche die lohnsteuerrechtlichen Rahmenbedingungen festlegt (Vorlage im Anhang).
3. Der Landkreis München least mindestens ein Elektrofahrrad für kurze Dienstfahrten. Das gewinnt der Landkreis München:
• Der Landkreis München wird Vorreiter bei der Umsetzung innovativer Ideen zur Realisierung der Energievision des Landkreises und der eMobilität.
• Der Landkreis München kann sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber positionieren, dem die Zukunft der Umwelt und die Gesundheit seiner Mitarbeiter wichtig ist und
der wiederum seinen Beitrag zur Umsetzung der Energieversion leistet.
• Der Landkreis München fördert die Gesundheit seiner Mitarbeiter, da körperliche Betätigung forciert wird. Krankheitsbedingte Fehlzeiten könnten gesenkt werden
• Die akute Parkplatzproblematik kann entschärft werden, da Fahrräder im Vergleich zum PKW einen bedeutend geringeren Platzbedarf haben. Das gewinnen die Mitarbeiter
• Ein gutes Gefühl für den Landkreis München arbeiten zu können und damit eine hohe Motivation für die Arbeit.
• Geleaste Fahrräder, Stromräder oder Pedelecs sind als steuerfreier Sachkostenzuschuss absetzbar. Ein Elektrofahrrad kann somit zu erheblich reduzierten Kosten genutzt werden, hohe Anschaffungskosten werden vermieden. Die Kosten eines PkWs können durch seltenere Wartungen und geringere Abnutzung reduziert werden.
• Elektrofahrräder fördern die Bewegung und damit die Gesundheit der Mitarbeiter, wenn bisher ein Auto genutzt wurde
• Hoher Prestigegewinn durch innovative stylische Fahrräder.

 

Mit freundlichen Grüßen
Gez Dr. Oliver Seth Gez Christoph Nadler
Fraktionssprecher

 

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