Die Nutzung des Fahrrades erfreut sich wachsender Beliebtheit: Nicht nur für Freizeitfahrten oder Besorgungsgänge im nahen Wohnumfeld sondern mit schnell wachsender Tendenz auch für den täglichen Weg zur Arbeit. Die zunehmende Verbreitung der Fahrräder mit elektrischer Unterstützung (Pedelecs, eBikes) befördert diesen Trend zusätzlich. Damit werden nicht nur Distanzen bis 5 oder 10 Kilometern problemlos überwunden sondern durchaus bis zu 20 Kilometer und mehr. Auch weniger sportlichen Menschen und allen, die nicht verschwitzt zur Arbeit kommen wollen, bietet die neue Technik eine Perspektive.
Im wachsenden Ballungsraum München ist es sinnvoll, den Anteil des Fahrradverkehrs am Verkehrsaufkommen (modal split) zu erhöhen, da das Fahrrad nicht nur ein gesundes sondern auch für Nutzer und Betreiber ein außerordentlich kostengünstiges und flächensparendes Verkehrsmittel ist. Während die öffentlichen Verkehrsmittel, insbesondere die S-Bahn längst an der Kapazitätsgrenze fährt und Staus auf Straßen zum Alltag im Ballungsraum München gehören, weist der Fahrradverkehr noch große Potenziale auf, die nur durch ein verbessertes Radwege-Angebot gehoben werden können. Die Bereitschaft der Menschen, gelegentlich oder regelmäßig das Verkehrsmittel Fahrrad zu wählen ist sehr hoch. Aber es mangelt an geeigneter Infrastruktur.
Deshalb beantragten die Grünen im Kreistag:
- Der Landkreis München initiiert und beteiligt sich an einem Regionalen Radverkehrskonzept und fordert vom Regionalen Planungsverband eine entsprechende Planung ein, ggf. unter Einbindung eines Fachplanungsbüros.
- Das Regionale Radverkehrskonzept sieht radial nach München ausgerichtete und tangentiale Radschnellwege in der Region als schnelle Radverkehrsverbindungen für den Alltagsverkehr vor.
- In der Region München soll vorab möglichst schnell ein Vorzeigeprojekt für einen Radschnellweg realisiert werden, das die Qualitäten aufzeigt.
- Das Regionale Radverkehrskonzept beinhaltet zudem auch Verbesserungen beim nachgeordneten Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr.
- In diesem Rahmen ist zu klären, inwieweit der Landkreis als Baulastträger für überregionale, interkommunale Radwege abseits von Kreisstraßen auftreten kann.
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