Die Inhaber von MVV-Jahreskarten-Abonnements können ab sofort für das zurückliegende Jahr eine Teil-Erstattung der MVV-Kosten beantragen.
Wer?
Die Erstattung erhalten Landkreisbürger* innen, die ihren Erstwohnsitz während des gesamten Erstattungszeitraums im Landkreis München hatten und die eine Zeitkarte für den MVV abonniert haben. Für unsere Gemeinde betrifft das Geltungsbereich M+1 (Zone M + Zone 1) und M+2 (Zone M + Zone 1 + Zone 2). Ob monatlich oder jährlich gezahlt wurde, spielt keine Rolle. Konkret geht es um IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, die alte IsarCard 60, IsarCardJob (Jobticket) sowie Ausbildungstarif I und II. Es spielt keine Rolle, ob das Abo namentlich ausgestellt oder übertragbar ist!
Erstattet wird nur der Differenzbetrag zwischen Zone M und den Zonen M+1 und M+2 – auch wenn ein größerer Geltungsbereich abonniert wurde. Die Kosten übernimmt das Landratsamt München (voraussichtlich für 2020 und 2021).
Wieviel?
Dass sich ein Antrag auf Rückerstattung lohnt, zeigen folgende vier Beispiele aus unserer Gemeinde:
- IsarcardAbo kostet für Aying/Peiß/Großhelfendorf im Jahresabo 1077 €. M-Zone kostet 522 €. Rückerstattet werden 555 €.
- IsarcardAbo kostet für Dürrnhaar im Jahresabo 843 €, die M-Zone kostet 522 €. Rückerstattet werden 321 €.
- IsarCard 9 Uhr Abo für Aying/Peiß/Großhelfendorf: im Jahresabo 683 €, M-Zone 483 €. D. h. 200 € werden rückerstattet.
- IsarCard65 kostet für Aying/Peiß/Großhelfendorf im Jahresabo 588 €, für die M-Zone 438 €, d. h. rückerstattet werden 150 €.
Die Erstattung erfolgt unabhängig von der individuellen Laufzeit des Abonnements nachträglich für 12 Monate. Voraussetzung ist, dass das Abo während des gesamten Jahres nicht gekündigt wurde.
Wo und Wie?
Die Anträge können online oder als Papierformular – z. B. über die Gemeinde – eingereicht werden. Und zwar mit diversen Anlagen: entweder mit der Jahresbescheinigung des MVV oder mit MVV-Wertmarken zusammen mit dem Anschreiben über die Zusendung des Abos. Außerdem muss eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises beigefügt werden.
Detaillierte Anweisungen gibt es unter:
Wann?
Da voraussichtlich sehr viele Anträge eingehen, werden Prüfung und Auszahlung etwas dauern. Deswegen können Anträge auch noch später im Jahr gestellt werden.
Großhelfendorf, 15. Januar 2021 Nortrud Semmler-Otranto
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