Tarifreform

Vorankündigung Erstattung MVV

Abonnent*innen vom MVV-Jahreskarten erhalten Kosten zurück: Die Erstattung erhalten Landkreisbürger* innen mit Erstwohnsitz im Landkreis München, die eine Zeitkarte für den MVV mit Geltungsbereich M+1 (Zone M + Zone 1) oder M+2 (Zone M + Zone 1 + Zone 2) abonniert haben – unabhängig davon ob monatlich oder jährlich gezahlt wird.
Konkret geht es um IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, die alte IsarCard 60, IsarCardJob (Jobticket) sowie Ausbildungstarif I und II.
Das Landratsamt wird den Differenzbetrag zwischen Zone M und den Zonen M+1 und M+2 erstatten. Einige Beispiele hat Nortrud hier zusammengetragen, Details folgen im Januar.

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