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Meilenstein für den Klimaschutz

Die Karlsruher Verfassungsrichter*innen haben bestätigt, dass das Klimaschutzgesetz der aktuellen Bundesregierung in Teilen verfassungswidrig ist. Und zwar weil die Hauptlast der Reduktion von Emissionen auf künftige Generationen abgewälzt wird und damit deren Freiheiten unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Das war am 24. April. Nun muss das bestehende Gesetz nachgebessert und ein „echtes“ Klimaschutzgesetz daraus werden.
(Bildnachweis: pixabay)

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