„Vote 16“ – Wahlrecht ab 16 in Bayern
Jugendliche wollen nicht nur mitreden, sie wollen auch mitbestimmen – in der Schule, in ihrem privaten Umfeld und in der Politik. Doch genau dort, wo über die Zukunft der jungen Menschen maßgeblich entschieden wird, dürfen sie in Bayern erst ab 18 Einfluss nehmen – bei politischen Wahlen. Während es in vielen anderen Bundesländern längst üblich ist, Jugendliche ab 16 Jahren zu Wahlen zuzulassen, ist Bayern eins von nur fünf Ländern, in denen bei Kommunalwahlen erst ab 18 gewählt werden darf.
Doch es gibt viele gute Gründe, das Wahlalter auf 16 Jahre abzusenken, nachzulesen auf der Seite von „Vote 16“ direkt oder auch hier.
Auf Bundesebene müsste für das Wahlalter ab 16 das Grundgesetz geändert werden, auf Landes- und Kommunal-Ebene die bayerische Verfassung, das Landeswahlgesetz sowie das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz.
Für Land und Kommunen gibt es nun mit „Vote 16“ den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens, der von vielen bekannten Parteien und Organisationen unterstützt wird: https://vote-16.de/transparenz
Um einige Beispiele zu nennen: SPD, FDP, GRÜNE und deren Jugendverbände; der bayerische Jugendring, die katholische Landjugendbewegung, die evangelische Landjugend, die Kolpingjugend, die Jugendorganisation des Bund Naturschutz, der DGB, der Paritätische u.v.a.
In den kommenden Wochen können alle Bürger*innen für „Vote 16“ in speziellen Listen unterschreiben, die anschließend von den Sammelstellen bei den Gemeindeverwaltungen zum Überprüfen abgegeben werden. Auch wir Ayinger GRÜNEN haben solche Listen und beteiligen uns bei der Unterschriftensammlung, indem wir Menschen in unserem jeweiligen persönlichen Umfeld ansprechen. Wenn Sie ebenfalls unterzeichnen oder sogar beim Sammeln helfen möchten, dann melden Sie sich gerne bei uns.
Übrigens: wenn 2024 die Europawahl stattfindet, dürfen in ganz Deutschland auch Jugendliche ab 16 wählen. Dies hat Ende 2022 der Bundestag bereits beschlossen.
Aying, 23. Juni 2023
© Foto Christine Squarra privat
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