Meilenstein für den Klimaschutz

Das Bundesverfassungsgericht hat den Klimaschutz zum zentralen Thema des Grundgesetzes aufgewertet!

Oder anders ausgedrückt: die Karlsruher Verfassungsrichter*innen haben bestätigt, dass das Klimaschutzgesetz der aktuellen Bundesregierung in Teilen verfassungswidrig ist. Und zwar weil die Hauptlast der Reduktion von Emissionen auf künftige Generationen abgewälzt wird und damit deren Freiheiten unverhältnismäßig eingeschränkt werden. Das war am 24. April. Nun muss das bestehende Gesetz nachgebessert und ein „echtes“ Klimaschutzgesetz daraus werden.
Übrigens: geklagt hatten vor allem junge Menschen, u. a. von Fridays-for-Future, weil sie ihre Zukunft in Gefahr sehen.

Worum geht es?

Bisher sind Klimaschutzziele nur bis zum Jahr 2030 festgelegt. Die Richter*innen verpflichten nun den Gesetzgeber, bis Ende 2022 die Minderungsziele der Treibhausgasemissionen auch für die Zeit nach 2030 zu regeln. Die Bundesregierung will jetzt das Klimaschutzgesetz nachschärfen. Doch bisher fehlen im vorgelegten Entwurf noch die Maßnahmen, wie diese Ziele erreicht werden sollen.

Grüne: Klimaschutz ist jetzt

Nach dem Motto „Wer einen Wald verspricht, der muss auch Bäume pflanzen!“ will die grüne Bundestagsfraktion deshalb ein Klimaschutz-Sofortprogramm auf den Weg bringen. Darin soll enthalten sein:
1) ein Klimaziel, wonach der CO2-Ausstoß bis 2030 um 70% gesenkt werden muss
2) eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien
3) der Abbau umweltschädlicher Subventionen
4) ein auf 2030 vorgezogener Kohleausstieg
5) die Maßgabe, dass ab 2030 nur noch emissionsfreie Autos neu zugelassen werden
6) ein Klimapakt zum Umbau der Industrie
Unter der Überschrift „Klimaschutz ist jetzt“ stellen die Bundestagsabgeordneten der Fraktion Bündnis90/Die Grünen deshalb einen entsprechenden Antrag mit insgesamt 32 detaillierten Punkten.

Klimaschutz ist Menschenschutz

Am 26. September 2021 entscheiden wir: leben wir weiterhin auf Kosten zukünftiger Generationen oder übernehmen wir Verantwortung? Genau so, wie es im Grundgesetz Artikel 20a steht:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

14. Mai 2021 Nortrud Semmler-Otranto

 

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Schlagwörter: Grundgesetz Klimaschutzgesetz Klimaziel


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