Der 13. Dezember 2006 war ein ganz besonders wichtiger Tag für alle Menschen. Auf der UN-Vollversammlung beschließen die Mitglieder der UNO das “Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” (Convention on the Rights of Persons with Disabilities). Es trat am 3. Mai 2008 in Kraft.
Zweck des Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können (Quelle).
Die Konvention beinhaltet zum einen eine Bekräftigung der Menschenrechte für Behinderung. Sie geht aber zum anderen darüber hinaus und beschreibt in 50 Artikeln eine große Anzahl an Regelungen, die speziell auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmt ist.
Folgende Beispiele geben nur einige Aspekte wieder, die von der Konvention abgedeckt werden. Dazu gehören unter anderem das Recht auf Privatsphäre für behinderte Menschen (Artikel 22) genauso wie das Recht auf Arbeit und Beschäftigung (Artikel 27). Auch der Schutz vor Gewalt, Ausbeutung und Missbrauch (Artikel 16) werden darin festgeschrieben. Artikel 21 der UN-Behindertenrechtskonvention erkennt das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit an, einschließlich der Freiheit, sich Informationen und Gedankengut zu beschaffen.
Teilnahme statt Integration
Nicht mehr die Integration von “Ausgegrenzten”, ist das Ziel der Behindertenkonvention. Es soll von vornherein allen Menschen die uneingeschränkte Teilnahme an allen Aktivitäten möglich gemacht werden.
Nicht das überkommene negative Verständnis von Behinderung soll Normalität sein, sondern ein gemeinsames Leben aller Menschen mit und ohne Behinderungen. Die Schlussfolgerung daraus ist, dass sich nicht der Mensch mit Behinderung zur Wahrung seiner Rechte anzupassen hat, sondern das gesellschaftliche Leben Aller muss von vornherein für alle Menschen – inklusive der Menschen mit Behinderung – ermöglicht werden.
Jetzt kann man sich fragen, was hat das mit uns in Aying zu tun. Nun das hat sehr viel mit uns hier zu tun. Mit der Verkündung des Gesetzes zur Ratifikation des “Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” konnte die Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft treten. Damit wurde die Konvention deutsches Bundesrecht. Dies hatte augenblicklich zur Konsequenz, dass wir die politische, wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen haben. Und zwar ohne Wenn und Aber!
Wir hier in Aying
„Ja aber trifft uns das überhaupt? Haben wir überhaupt Menschen mit Behinderungen bei uns?“ könnte sich der eine oder die andere fragen. Dazu möchte ich eine einzige Zahl nennen.
Laut Bayrischem Statistischem Landesamt leben in der Gemeinde Aying (Stand 2019) 317 Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) größer 50 Prozent. Diese Personengruppe ist in letzten fünf Jahren doppelt so schnell gewachsen wie die Gesamtbevölkerung. Nimmt man noch die Personen mit einem GdB > 30 % dazu, so sind mehr als 10 Prozent der Bevölkerung Ayings davon betroffen.
Ursache dafür ist, dass Behinderung auch ein Altersphänomen darstellt. Die meisten Behinderungen treten erst im Laufe des Lebens auf: verursacht durch Krankheiten oder Unfälle. Der Anteil von Menschen mit Behinderungen nimmt also im Alter überproportional zu.
Durch die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Ratifizierung durch den deutschen Bundestag sind wir verpflichtet, für die Teilhabe jedes einzelnen Menschen mit Behinderung zu sorgen. Auf dem Weg dorthin hat sich in den letzten Jahren auch bei uns etwas getan. Wenn öffentliche Gebäude gebaut werden, so wird auf behindertengerechte Zugänge geachtet. Unsere Homepage der Gemeinde weist zum Beispiel eine Vorlesefunktion auf – gut so. Doch das ist nicht genug.
Eine Stimme geben
Immer noch glauben Nichtbehinderte zu wissen, was zu tun ist, um unseren behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern Teilhabe zu bieten. Doch das ist der falsche Weg. Wir müssen auf diese Personen hören und ihnen eine Stimme verleihen. Sie müssen in die Lage versetzt werden, ihren Anliegen Gehör zu verschaffen.
Wie kann das gelingen?
Nun der allererste Schritt dahin ist die Errichtung eines Behindertenbeirates. Dieser Beirat, bestehend aus gewählten Personen aus der Gruppe der Behinderten und der direkt betroffenen Familienangehörigen, muss in die Lage versetzt werden, Themen die behinderte Menschen in Aying besonders belasten, durch ein Antragsrecht in den Gemeinderat einzubringen. Auch wäre es aus meiner Sicht denkbar, dass der Beirat bei allen relevanten Bauvorhaben der Gemeinde eingebunden wird. Doch es soll nicht von Seiten des Gemeinderates ein Aufgabenkatalog für diesen Beirat beschlossen werden. Vielmehr sollen die Mitglieder des Beirates für sich selbst definieren, was ihre Arbeitsschwerpunkte sein werden. Schließlich weiß doch niemand besser, was für Probleme anstehen als die oder der jeweilige Betroffene selbst.
Antrag im Gemeinderat
Damit in diese Richtung endlich etwas passiert, haben wir Ayinger Grüne für die nächste Gemeinderatssitzung am 09.02.2021 einen Antrag eingebracht. Dieser Antrag kann hier eingesehen werden. Wir wollen, dass der Sozialausschuss der Gemeinde Aying damit beauftragt wird, die Grundlagen zur Schaffung eines Behindertenbeirates vorzubereiten und diese dann zeitnah dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen. Es ist an der Zeit, dass wir in unserer Kommune diesen wichtigen Schritt machen und nach fast 15 Jahren Gültigkeit gegenüber der UN-Behindertenrechtskonvention dafür sorgen, dass auch bei uns Teilhabe und Inklusion gelingen. Dies ist nur möglich, wenn wir der großen schweigenden Gruppe unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderungen endlich eine Stimme verschaffen.
Großhelfendorf, 01. Februar 2021 Franz Klug
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