Mit einem SARS-CoV-2-Test ist es möglich, eine Corona-Infektion nachzuweisen. Doch nicht ab dem ersten Tag der Ansteckung und auch nicht in 100% aller Fälle. Dennoch kann eine gezielte Teststrategie sinnvoll sein. Um das zu verstehen, haben wir ein paar Hintergrundinformationen gesammelt und zusammengestellt.
Allgemeines zum „Corona“-Virus
Viren bestehen aus einer Eiweißhülle, die den Bauplan (Erbsubstanz) umschließt. Sie können sich nicht aus sich selbst heraus vermehren. Trifft ein Virus nicht durch Zufall auf eine Wirtszelle, verrottet es in der Umwelt.
Die Oberflächenstruktur eines Virus ist wie ein Schlüssel, mit dem es seine Wirtszelle „aufschließen“ kann. Je nach Virus-Typ kommen dafür nur ganz bestimmte Wirtszellen in Frage, auf die sie erst einmal treffen müssen.
SARS-CoV-2 hat sich auf die Zellen im vorderen Mund-Rachenbereich spezialisiert. Aus der Sicht eines Virus ist das sinnvoll: 1.) Kurzer Weg über Aerosole zu potentiellen Wirtszellen und 2.) der Wirtsträger (Mensch) bleibt in der Regel mobil und hilft bei der Verbreitung.
Je „verbeulter“ aber die Oberfläche des Virus ist, z.B. durch Sonne oder Hitze, umso schlechter „passt der Schlüssel ins Schloss“, es fällt ihm nicht mehr so leicht, an Wirtszellen anzudocken. Das Virus verliert an „Infektiosität“.
Zwar können wir SARS-CoV-2 nicht aus der Umwelt verbannen, doch die Corona-Familie ist dem Immunsystem bekannt und mit einer gewissen Anzahl an Viren, auch der neuen Version, kann es umgehen. Es geht also darum, die Anzahl der Viren zu verringern, mit der wir in Kontakt kommen. Daher sind Masken wichtig, genauso wie Abstand, Handhygiene, frische Luft und Sonne.
Direkter Nachweis eines infektiösen Virus
Keines der in den Medien genannten Testverfahren bietet den „direkten“ Virusnachweis. D.h. mit diesen Verfahren kann nicht nachgewiesen werden, ob im untersuchten Material (bei SARS-Co2-2 sind das: Speichel, Tränenflüssigkeit, Nasensekret, Schleimhautzellen etc.) komplette Viren vorliegen, die infektiös sind.
Dieser Nachweis kann letztlich nur über die Viruszucht in Zellkulturen erbracht werden – ein übliches, wissenschaftliches Verfahren, das aber sehr aufwändig ist und sich keinesfalls für Infektionskettenverfolgung eignet.
Indirekter Nachweis des Virus (PCR/Antigen)
Etabliert hat sich der indirekte Virusnachweis. Dabei ist es nicht erforderlich, das intakte Virus selbst „dingfest zu machen“. Man versucht, bestimmte Teile des Virus nachzuweisen: seinen Bauplan (Erbsubstanz) oder seine Bauteile (Eiweiße).
Für den indirekten Nachweis stehen zwei grundsätzlich unterschiedliche Methoden zur Verfügung:
- PCR-Test
Der Nachweis winzigster Spuren von Erbmaterial (den „Bauplänen“) gelingt durch die PCR (Polymerase-Kettenreaktion). Dieses Verfahren vervielfältigt gefundene RNA oder DNA solange, bis sie nachgewiesen werden kann.
Die Charité hat ein Verfahren entwickelt und validiert, das genau das SARS-CoV-2 nachweist und nicht irgendein anderes Mitglied dieser weit verbreiteten Corona-Familie.
Je weniger Vermehrungszyklen notwendig sind, um SARS-CoV-2 nachzuweisen, umso mehr Erbsubstanz muss im gegebenen Material vorliegen. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um infektiöse Viren handelt. Doch so eine PCR ist immer an Labormaschinen gebunden und erfordert etwas Zeit.
Alle Tests, die SARS-CoV-2 indirekt über die PCR nachweisen können, fallen daher nicht unter den Begriff Schnelltest, unabhängig davon, ob man Speichel sammelt oder den klassischen Rachen/Nasenabstrich durchführt.
Die PCR ist so sensibel, dass sie die SARS-CoV-2-Erbsubstanz auch findet, wenn kein infektiöses Virus mehr vorliegt, der Menschen also bereits wieder gesund ist.
- Antigentest
Im Gegensatz zur PCR sucht der Antigen-Test im entnommenen Material nach bereits fertiggestellten Bauteilen (Eiweißbausteinen) des Virus. Das kann die Hülle intakter SARS-CoV-2-Viren sein, es können aber auch nur einzelne Hüllenteile sein.
Das dem Menschen entnommene Probenmaterial wird in eine Lösung eingebracht und dann auf ein Indikatorpapier (eine Art Löschpapier) in einer Testkassette getropft. Das Indikatorpapier enthält an zwei Stellen Antikörper, die Bestandteile aus der „wandernden“ Lösung „fangen“. Eine Stelle zeigt an, ob das Probenmaterial korrekt durchgelaufen ist (C = Kontrolle), die andere Stelle zeigt, ob ggf. Viren-Eiweiße vorliegen (T = Test).
Solche Antigen-Schnelltests benötigt kein Labor und das Ergebnis liegt nach ca. 15 Minuten vor. Sie sind jedoch auch weniger empfindlich als die PCR und da keine „Vermehrung“ der gesuchten Spuren erfolgt (wie bei der PCR), muss zudem von vorneherein genügend Virusmaterial entnommen werden.
Deshalb schließt ein negativer Antigen-Test eine positive PCR nicht automatisch aus. Fällt ein Antigentest jedoch positiv aus, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass tatsächlich eine Infektiosität gegeben ist. Ein Antigentest muss – falls positiv – immer mit einer PCR gegenkontrolliert werden.
- Wichtige Unterscheidung: der Antikörper-Schnelltest
Den Antigen-Test darf man nicht mit dem Antikörper-Test verwechseln. Bei den Antikörpern handelt es sich um Abwehrstoffe, die das Immunsystem gegen Erreger bildet. Diese sind dann im Blut nachweisbar. Für den Antikörper-Schnelltest muss man daher einen Tropfen Blut „opfern“, der auf das Indikatorpapier mit einer Lösung aufbracht wird.
Bei SARS-CoV-2 lassen sich Antikörper 8 bis 10 Tage nach der Infektion nachweisen. Der Antikörpertest sagt also nichts darüber aus, ob man gerade infiziert ist und womöglich infektiöse Viren ausscheidet. Der Test zeigt nur, ob jemand schon eine SARS-Infektion hatte. Umgekehrt gibt es Menschen, die trotz Infektion keine Antikörper haben. Ob sich aus dem Vorliegen von Antikörpern auf eine Immunität schließen lässt und wie lange diese ggf. anhält, kann noch nicht sicher bewertet werden. Es scheint jedoch eine Tendenz zu milderen Verläufen und geringerem Virenausstoß zu geben.
Selbsttests
Grundsätzlich können sich Menschen auch selbst testen.
Im Fall der PCR kann Speichel gewonnen oder ein Abstrich durchgeführt werden. Die Analyse muss aber weiterhin im Labor erfolgen.
Die Schwierigkeit besteht darin, dass nicht sichergestellt werden kann, dass das Material vorschriftsgemäß gewonnen, also an der richtigen Stelle entnommen wurde. Ferner zeigt die Erfahrung, dass einzelne Menschen bewusst nicht infektiöses Material abgeben, um möglichen Quarantäne-Auflagen zu entgehen.
Entsprechendes gilt noch mehr für einen Antigen-Selbsttest.
Flächendeckendes Testen anhand von Selbsttests, so wie es derzeit von der Politik befürwortet wird, dient deshalb nicht einer raschen Lockerung von Vorsichtsmaßnahmen, sondern einer höheren Aufdeckungsquote positiver Fälle, einer effektiveren Rückverfolgung und nicht zuletzt dadurch einer Eindämmung der Ausbreitung.
Zusammenfassend
Die Selbsttests werden eine deutlich geringere Sensitivität haben. Für beide Testmethoden (PCR, Antigen) ist es essenziell, dass das Probematerial an den richtigen Stellen und in ausreichender Menge entnommen wird. Ferner muss die Testprozedur korrekt durchgeführt werden. Andernfalls steigt das Risiko falsch negativer Ergebnisse.
Hochsensitive Antigen-Tests bieten – korrekt durchgeführt – dennoch eine ausreichende Sicherheit für soziale Interaktionen. In einer guten Teststrategie liegt deshalb auch die Chance, wieder ein Stück mehr normales Leben zuzulassen, ohne eine Verbreitung des Virus zu riskieren. Natürlich sollten weiterhin die üblichen Hygieneregeln (Händewaschen, Husten-/ Nieß- Etikette) eingehalten werden und Erkältete sollten Interaktionen meiden, denn es gibt ja auch noch andere Viren.
Aber: Alle Tests sind immer nur eine „Momentaufnahme“. Immer mehr setzt sich deshalb durch, dass ein Schnellest nicht älter als 24 Stunden sein sollte, ein PCR-Test nicht älter als 2 Tage.
Dürrnhaar, 11. März 2021, Christine Squarra und Dr. Otto Pecher
Testmöglichkeiten in unserer Gemeinde (Quelle: Gemeindehomepage)
Im Gemeindegebiet Aying testen die Hausarztpraxis Frau Dr. Kurz/Frau Dr. Christian in Aying (Tel. 08095-1245) und Herr Dr. Pecher in Dürrnhaar (Tel. 08102-748771) – jeweils nach vorheriger Terminvereinbarung. Dabei spielt es keine Rolle, wie die zu testenden Personen versichert sind.
Es kann aber sein, dass Sie bei bestimmten Konstellationen keinen Termin erhalten.
Hier empfehlen wir das landkreiseigene Testzentrum zu nutzen, das von Montag bis Sonntag von 8 Uhr bis 18 Uhr eine Covid-19-Testung im Testzentrum an der Wasserburger Straße 43-47 in Haar für alle Landkreisbürgerinnen und -bürger durchführt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Wer das Angebot wahrnehmen möchte, wird gebeten, den Personalausweis, einen Mund-Nasen- Schutz sowie, falls möglich, die Versichertenkarte mitzubringen.
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