Ein kürzlich erschienener Artikel in der Süddeutschen Zeitung trug den interessanten Titel „Schneller wohnen – aber bitte nicht enger“. Hintergrund war die aktuelle Reform der Bayerischen Bauordnung (BayBO*), wonach das sogenannte Abstandsflächenrecht ab dem 1. Februar 2021 neu geregelt wird. Jeder Mensch, der schon mal selbst gebaut hat, kennt das Thema und nicht immer erfreut es die Bauleute, wenn vorgeschriebene Abstandsflächen die Realisierung des Bauvorhabens einschränken. Etwa in der Gesamtgröße oder der Lage innerhalb des Grundstückes. Um hier Erleichterung zu schaffen und entweder Bauvorhaben auf kleinerem Raum, oder näher beieinander zu ermöglichen, wurde die bislang geltende Abstandsflächen-Vorgabe mehr als halbiert. Doch ganz so einfach ist es nicht, weder in der Berechnung, noch in der Auswirkung. Deshalb hat sich auch der Ayinger Gemeinderat intensiv mit diesem Thema beschäftigt, zumal es die Möglichkeit für Kommunen gibt, eigene, von der BayBO abweichende, Satzungen zu erlassen.
Bauen
Ortsmitte Großhelfendorf – Eine Entwicklung
Gemeinderat Andreas Wolf über das Gestern, Heute und Morgen der Helfendorfer Ortsmitte: „Denn leiser Rad-, gesunder Fußverkehr und kurzweiliger Müßiggang sind die Zukunft und machen das Dorf lebenswert. Unser Dorf wird so in der Mitte gestärkt und lebendig gehalten, für und mit den Bürgern.“
Ein knappes Gut: Der Umgang mit gemeindeeigenem Boden
Finanzen der Gemeinde Die Gemeinde Aying ist finanziell gut aufgestellt. Zwar stieg ab 2017 die Pro-Kopf-Verschuldung sprunghaft, doch bereits in den letzten zwei Jahren konnte sie durch den Verkauf gemeindeeigener…