Am 3. Mai ist wieder Welttag der Pressefreiheit.
1994 von der UNESCO initiiert, soll dieser Tag auf Verletzungen der Pressefreiheit sowie auf die grundlegende Bedeutung freier Berichterstattung für die Existenz von Demokratien aufmerksam machen. An diesem Tag wird auch verfolgter und ermordeter Journalist*innen gedacht. So wurden 2019 weltweit 25 Journalist*innen wegen ihrer Arbeit getötet, bei 25 weiteren ist das Motiv unklar.
Im Folgenden geht es um drei Aspekte:
- Allgemeines
- den Fall Assange
- die Coronakrise
„Hüter“ der Pressefreiheit sind u. a. Reporter ohne Grenzen, ein gemeinnütziger Verein, der sich, getragen von Journalist*innen weltweit, z. B. für den Schutz der Pressevertreter*innen einsetzt.
Auf der Homepage von „Reporter ohne Grenzen“ heißt es:
„Informationen sind der erste Schritt zu Veränderungen (……). Wo Medien nicht über Unrecht, Machtmissbrauch oder Korruption berichten können, findet auch keine öffentliche Kontrolle statt, keine freie Meinungsbildung und kein friedlicher Ausgleich von Interessen (….). Wo nicht unabhängig berichtet werden darf und wo Menschen ihre Meinung nicht frei äußern können, werden auch andere Menschenrechte verletzt. Daher ist die Freiheit zu informieren und informiert zu werden stets auch ein zuverlässiger Gradmesser für die Achtung der universell gültigen Menschenrechte in einem Land“.
Wie in den meisten Ländern Europas gehört Pressefreiheit zu den Grundrechten. In unserem Grundgesetz ist sie, wie auch die Meinungs- und Informationsfreiheit, in Artikel 5 festgeschrieben:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Auch der Artikel 19 der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen hat einen ähnlichen Inhalt. Die Pressefreiheit gilt dabei für alle Medienmacher, d. h. sie ist unabhängig von der Reichweite, der Auflage oder den Klickraten einer Zeitung bzw. Website oder Podcast.
Die Presse ist im besten Fall so etwas wie die vierte Gewalt im Staat. Sie soll Judikative, Legislative und Exekutive überwachen und die Menschen über Verfehlungen und Missstände aufklären.
Rangliste der weltweiten Pressefreiheit
Deutschland steht im Jahr 2020 auf Platz elf. Den Platz eins hat Norwegen inne. Die USA stehen auf Platz 45 und auf dem letzten Platz, Nr. 180, hat sich seit Jahren Nordkorea eingerichtet. Die Liste wird jährlich von „Reporter ohne Grenzen“ erstellt. Quelle
Julian Assange und die Pressefreiheit
Mitte Mai wird sich entscheiden, ob Großbritannien Assange an die USA ausliefern wird. Dort wartet auf ihn mit Sicherheit kein fairer Prozess aber möglicherweise bis zu 175 Jahre Haft. Assange ist angeklagt, die USA „ernsthaft und unmittelbar“ gefährdet zu haben, denn 2010 hat der Gründer der Plattform Wikileaks mehr als 250.000 Depeschen des US-Außenministeriums sowie geheime Militäraufzeichnungen über die Kriege im Irak und in Afghanistan veröffentlicht. Darunter auch das 39 Minuten lange „Collateral-Murder“-Video, aufgezeichnet von der Bordkamera eines Kampfhubschraubers. In dem Video ist zu sehen, wie Piloten auf Zivilisten, darunter zwei Journalisten, regelrecht Jagd machen, diese beschießen, töten. Und die ihren Spaß dabei haben. Dann kommt ein Fahrzeug, in dem auch zwei Kinder sind, um die Verwundeten zu retten. Man hört aus dem Cockpit: „Selber schuld, wenn er Kinder aufs Schlachtfeld bringt.“ Und dann wird wieder gefeuert. Der Vater und die Verwundeten sind sofort tot, die Kinder schwer verletzt.
Dieses Video plus die Depeschen hat Assange an die Presse weitergegeben: an die New York Times, den Guardian und an den Spiegel. Später kamen noch Le Monde und El Pais hinzu. Die Medien bestanden darauf, das Material zu prüfen um zu entscheiden, welche Informationen veröffentlicht werden müssen, da sie im öffentlichen Interesse liegen. Es ging auch darum, dass Personen geschützt werden, die beispielsweise Informationen über die Taliban an die USA weitergegeben hatten.
Durch die Veröffentlichungen in der Presse – wenn es um Personenschutz ging, waren Namen geschwärzt – wurde die Welt einerseits Zeuge von Kriegsverbrechen. Andererseits erfuhr sie, dass die USA Spionage und Journalismus in diesem Fall gleichsetzt. Denn in den USA soll ihm der Prozess auf der Grundlage des „Espionage Act“gemacht werden. Der Europarat warnte deshalb, dass eine Auslieferung an die USA, „eine abschreckende Wirkung auf die Pressefreiheit“ haben würde.
Nun ist für viele Assange kein Journalist, da er primär Originaldokumente in Netz gestellt hat, wogegen es die Aufgabe von Journalist*innen ist, Dinge einzuordnen und mit Bezug auf das öffentliche Interesse sorgfältig auszuwählen. Assange selbst bezeichnet sich als Herausgeber und Chefredakteur. Die Dokumente hatte er von der Whistleblowerin Chelsea Manning erhalten, die auf einem US-Stützpunkt im Irak Zugang zu vertraulichen Informationen hatte.
In der Süddeutschen Zeitung schreibt Heribert Prantl, Journalist und Jurist:
„Es geht in diesem Prozess auch um die Zukunft der Pressefreiheit. Lässt sich (…) ein rechtsstaatliches Gericht einbinden und einwickeln in den großangelegten US-Versuch, an Assange ein abschreckendes Exempel zu statuieren? (….) Verfolgt wurden nicht die Täter (…). verfolgt werden die, die deren Taten publizieren. Die US-Behörden bezeichnen das als „Verbreitung geheimer Informationen“, als „Verschwörung“ und „Spionage“. Der US-Außenminister und frühere CIA-Chef Mike Pompeo hat deshalb Wikileaks als Terrororganisation bezeichnet. Worin besteht der angebliche Terror? Er besteht in der Aufdeckung von Terror. Aus Journalismus wird auf diese Weise Spionage. Die Aufdeckung von Verbrechen wird selbst zum Verbrechen“.
Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, der die bisherigen Anhörungen von Julian Assange in London beobachtet hat, schreibt in „Menschen machen Medien“, dem medienpolitischen Magazin der Gewerkschaft ver.di: „Würde seine Strafverfolgung die Ausübung des Journalismus grundsätzlich gefährden? Die Antwort ist ein klares Ja!“
Pandemie und Presse
Wie schon zuvor gesagt: Aufgabe von Journalist*innen ist, Dinge einzuordnen und mit Bezug auf das öffentliche Interesse sorgfältig auszuwählen.
Und, wie ebenfalls bereits gesagt: die Presse soll Judikative, Legislative und Exekutive überwachen und die Menschen über Verfehlungen und Missstände aufklären.
In Coronazeiten wurden diese journalistischen Grundsätze vor allem anfangs über Bord geworfen. Zumindest in den sogenannten Mainstream-Medien, den Öffentlich-Rechtlichen, also Radio und Fernsehen, den Tages- und Wochenzeitungen. Die Folge war, dass in den Social-Media sich eine Phalanx von Wissern und Besserwissern zu Wort meldete.
Um zu verstehen, was passiert ist, ist ein relativ ausführlicher „Medizin“-Teil notwendig.
Der Beginn
Von einem Tag auf den anderen gaben das Robert-Koch-Institut (RKI) und die Berliner Charité den Takt an. Und die Regierenden stimmten mehr oder weniger einstimmig in den Chor ein. Journalist*innen wurden in ihren Home-Offices über Nacht zu Regierungsprecher*innen. Journalismus wurde zum Verlautbarungsjournalismus, zur Hofberichterstattung. Der in medizinischen Statistiken nicht unbedingt bewanderten Bevölkerung wurden von der Presse, die auf diesem Feld auch nicht immer Weltmeister ist, Kurven und Zahlen präsentiert, die in dieser Form oft keinen Sinn ergaben, sich nicht selten sogar widersprachen.
Einige Beispiele: der Status der „Infizierten“. Ja, was heißt das denn? Warum wurde lange Zeit nicht aufgedröselt, dass es sich hier ausschließlich um diejenigen handelt, die „positiv getestet“ sind. Was aber nicht heißt, dass diese Menschen auch „erkrankt“ sind. Mitte März differenzierten dann diverse Medien indem sie den Begriff „aktuell Erkrankte“ einführten. Und am 24. April schrieb die Süddeutsche Zeitung: „das RKI weist, (Stand 23. 4.) (… ) eine Mortalitätsrate von etwa 3,9 % aus. Im Landkreis München beträgt diese etwa 1,9 %“. Der Grund: wer in der Statistik auftaucht, hängt davon ab, welche Todesursache ärztlich festgestellt wird. Konkret: ob „mit“ oder „an“ oder „ohne“ Corona gestorben. Und im Landkreis München wurde offensichtlich differenziert – anders als in Bayern, wo „mit“ und „an“ noch immer addiert werden.
Ungefiltert wurden lange Zeit offizielle Horrorzahlen publiziert, ohne zu hinterfragen, wie diese überhaupt zustande kommen, wie sie ausgewertet werden, was sie letztendlich bedeuten, in welchem Kontext sie zu sehen sind.
Mitte April führte im ZDF bei Markus Lanz der Hamburger Rechtsmediziner Prof. Klaus Püschel aus, dass von den 44 Menschen, die in Hamburg gestorben und als Corona-Tote gelistet waren, neun Menschen überhaupt nicht infiziert waren. Die restlichen 35, alle zwischen 75 und 80 Jahre alt, hatten schwere Vorerkrankungen und starben an Herzinfarkt o. ä. Sie starben also nicht am Coronavirus sondern mit Coronavirus.
Grundsätzlich sind die Zahlen ohnehin nicht als absolut zu nehmen. Denn niemand weiß, wie viele Menschen wirklich infiziert sind. Hier kommt der Begriff „Dunkelziffer“ ins Spiel, der auch erst sehr spät thematisiert wurde. So fand die Uni Stanford im kalifornischen Santa Clara durch Tests heraus, dass sich dort bis zu 50-mal mehr Menschen infiziert hatten als offiziell bekannt war.
Damit soll das Virus keinfalls verniedlicht werden. Es soll nur darauf hingewiesen werden, dass Dinge eingeordnet gehören. Das ist die ureigenste Aufgabe der Presse. Statt dessen wurden Angst und Panik geschürt. Mit der Folge, dass ein großer Teil der Bevölkerung es gar nicht bedenklich fand, dass und wie Grundrechte massiv eingeschränkt wurden. Nach einer Erhebung des Instituts für Demoskopie Allensbach sind Ende April immer noch 80 Prozent der Deutschen dafür, „alles“ zu tun, um die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen „auch wenn die Freiheit (….) dadurch eingeschränkt wird“.
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht allerdings Freiheitsbeschränkungen, die über die bisher eingeführten hinausgehen, äußerst kritisch. „Notlagenmaßnahmen rechtfertigen nicht die Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten eines Obrigkeits- und Überwachungsstaates“, sagt Papier.
Die Macht der Medien
Bei Corona reagierte die Presse wie das Kaninchen vor der Schlange.
Ebenfalls relevanten Themen wurde lange Zeit nur am Rande Beachtung geschenkt. Einige Beispiele:
– der Klimawandel
die Dürre im gesamten April lässt sich ja wohl nicht mehr fehl interpretieren – die eine weit größere Katastrophe erwarten lässt als Corona
– die Flüchtlinge im überfüllten Lager Moria auf Lesbos und anderswo.
Anstatt darüber zu berichten, warum, anders als versprochen, Mitte April anstatt mehrer tausend nur 47 unbegleiteten Kinder und Jugendliche nach Deutschland geflogen wurden, wird breitgetreten, wie etwa eine viertel Million deutsche Touristen im Ausland eingesammelt, wieder zurück geflogen wurden und nun überglücklich sind.
– die Kinder aus armen Familien, die, da es zuhause keinen Computer gibt, kein Homeschooling machen können
– Familien, in denen die Gewalt eskalierte
– die Menschen in Heimen, die nicht besucht werden dürfen die Menschen in Heimen, die z. B. aufgrund von Demenz nicht einordnen können, warum das Pflegepersonal wie Mondmenschen bekleidet herumläuft.
Unwidersprochen übernahm die Medienwelt nicht nur die Zahlen der Experten sondern auch die Kriegsrhetorik der Politik. Dass Trump sich zum Kriegspräsidenten erklärte – geschenkt! Aber auch Macron rief immer wieder aus „Wir sind im Krieg“. Unser Finanzminister holt die Bazooka raus und ergänzt „Was wir dann noch an Kleinwaffen brauchen, das gucken wir später.“ Getoppt wird das ganze vom Spiegel mit seiner Titelseite „Der Kampf hat begonnen“.
„Ab jetzt regiert die Medizin“ hat Markus Söder gesagt. Nur: bei den Wahlen stand die nicht auf dem Stimmzettel. Und die Medien hinterfragen solch eine Aussage nicht! Stimmt nicht ganz: auf youtube haben sich viele Mediziner, Lungenfachärzte, Virologen, Allgemeinmediziner mit einer anderen Sichtweise zu Wort gemeldet. Das wäre die Gelegenheit gewesen, die Experten mit gegensätzlicher Auffassung mal miteinander reden zu lassen. Dann hätte die Bevölkerung die Chance, sich selbst eine Meinung zu bilden. Statt dessen: Statements von Experten (meist Männer) statt Debatten zwischen Fachleuten, die aus den Ereignissen unterschiedliche Schlüsse ziehen. Nur kein Streit! In der Krise sind die Reihen fest geschlossen. Auch zwischen Politik und Presse. Es scheint so, als ob ein großer Teil der Journaille für ein paar Wochen in geistige Quarantäne gegangen ist. Und warum wurde nicht mal unsere Opposition befragt? Die Grünen beispielsweise haben eine phantastische Gesundheitsexpertin.
Warum wurde die Opposition nicht gehört zu Ausgangsbeschränkungen, Freiheitseinschränkungen und Verboten, zu Sondergesetzen? Und zur geplanten Überwachung per App?
Corona und Kritik
Ein Glück: es gibt sie noch, die Journalist*innen, die sich nicht vereinnahmen lassen. Im Deutschlandfunk sagte Vera Linß bereits am 21. März:
„In der Coronakrise scheinen sich viele Journalisten dazu verpflichtet zu fühlen, die Krisenstrategie der Bundesregierung weitgehend kritiklos zu transportieren, als eine Art Service-Journalismus. Das zeigt sich in Interviews, in denen nur pseudokritische Nachfragen gestellt werden, beispielsweise wenn es um die Ausgangssperre geht. Außerdem ist eine bemerkenswerte Spracharmut zu beobachten, die jeden Abend in dem Standardsatz ‚Die Lage in Italien spitzt sich immer mehr zu’ mündet.“
Außerdem mahnt sie an, „dass die Themen Überwachung und Datenschutz im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Regierung stärker in den Fokus zu nehmen seien (…..). Diese Art Service-Journalismus ist auch in Krisenzeiten nicht die Aufgabe der Medien“.
Und Dr. Michael Meyen, Professor für Kommunikationswissenschaften an der LMU München schreibt in seinem Blog: „Ein Journalismus, der öffentliche Verlautbarungen nur noch unkritisch nachplappert, ist am Ende. (….) Zeitungslesen geht im Moment schnell. (….) Einmal blättern und man weiß, dass sich die Regierungsmeinung nicht geändert hat und die Medienlogik auch nicht. Journalismus und Politik (haben sich) gegenseitig hochgeschaukelt am Imperativ der Aufmerksamkeit und dadurch eine Realität geschaffen, die man jetzt nicht einmal mehr zu dritt auf der Straße erörtern kann. Das ist der Tod von Öffentlichkeit, die online nicht wiederbelebt werden kann.“ Und weiter: „Heute wird das Medienrealität, was die meisten Klicks verspricht, die meisten Likes, die meisten Retweets.“
Corona und Grundrechte
Am 26. April schrieb Susanne Gasche in Welt online: „Eine neue Ideologie
spaltet unsere Gesellschaft, entzweit Familien, Freunde, Kollegen. Es geht dabei um die Frage, ob man der Bekämpfung des Coronavirus alle anderen Belange unterordnen muss – oder ob zwischenmenschlicher Kontakt, eine funktionierende Wirtschaft sowie Kita- und Schulbesuch für die Kinder auch in Seuchenzeiten eine gewisse Berechtigung haben. (……) Nur um es noch einmal in Erinnerung zu rufen: ‚Freiheit’ umfasst in diesem Zusammenhang Grundrechte wie Freizügigkeit und Reisefreiheit, Freiheit der Berufs- und Religionsausübung, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung und informationelle Selbstbestimmung. Dass die Parlamente von Bund und Ländern diese fundamentalen Einschränkungen nicht in jeder ihrer Sitzungen neu bewerten, ist eine beispiellose Selbstentwertung der repräsentativen Demokratie. Aber das ist fast schon eine Randnotiz. Im persönlichen Umfeld erschüttert die Schärfe der Auseinandersetzung: Es geht nicht mehr um unterschiedliche Meinungen, es geht um Glaube oder Häresie.“
Um es klar zu machen: Es geht nicht darum, die Maßnahmen der Regierung, besser: der Regierungen, infrage zu stellen – was übrigens in einer Demokratie legitim ist. Es geht hier ausschließlich um die Arbeit der Presse.
Der vom Virus befallene Staat
Heribert Prantl sagt am 5. 4. in einem Kommentar für den NDR unter der obigen Überschrift: Ein sehr bedenklicher Satz hat schon viel zu viele Follower. Er lautet: ‚Tausche Freiheit gegen Sicherheit und Gesundheit’. Mit diesem Satz lässt sich alles begründen. Man muss nicht nur gegen das Virus entschlossen kämpfen, sondern gegen eine Stimmung, die die Grund- und Bürgerrechte in Krisenzeiten als Ballast, Bürde oder Luxus betrachtet. (…) Das Virus hat nicht nur Menschen befallen, sondern auch den Rechtsstaat.“ Prantl fordert: „Die Bundeskanzlerin muss eilig einen großen Krisenstab einrichten, in dem nicht nur Virologen und Gesundheitsexperten, sondern auch Grundrechts- und Gesellschaftsexperten sitzen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Gesellschaft. Sie sollen, sie müssen die Lage umfassend analysieren und den Ausstieg aus dem sogenannten Lockdown vorbereiten.“
In seinem Essay „Das Virus als Gesetzgeber“ in der SZ vom 25. April befürchtet Prantl „Viele Grundrechtseingriffe werden womöglich auf Dauer bleiben – zur Vorbeugung“. Und er belegt diese Annahme mit vielen Beispielen aus der jüngsten Vergangenheit.
Und am 19. April schrieb der Jurist und Publizist Prantl in seiner Sonntagskolumne „Prantls Blick“ , die es wöchentlich kostenlos gibt, zur sogenannten Anti-Corona-App, die jetzt eingeführt werden soll:
„Das Robert-Koch-Institut hat vor wenigen Tagen eine App veröffentlicht, in der Nutzerinnen und Nutzer ihre Daten aus Fitnesstrackern und Smartwatches freiwillig ‚spenden’ können. Diese Daten sind (….) hochsensibel: Es handelt sich zum Beispiel um die Herzschlagraten. Man kann daraus Erkenntnisse für die Lungentätigkeit gewinnen; das ist für eine Behörde wichtig, die für den Infektionsschutz da ist. Die Herzfrequenz spiegelt aber auch alle Emotionen wieder. Wenn ich mir vorstelle, dass die Daten aus der Anti-Corona-App und die Gesundheitsdaten aus Fitnesstrackern und Smartwatches zusammengeschaltet und kombiniert werden – dann steigt meine Herzfrequenz.“
Eine Woche später, am 27. April, erfahren wir, dass sich der Gesundheitsminister nach langer Diskussion von einer ‚dezentralen Softwarearchitektur’ hat überzeugen lassen, bei der es keinen zentralen Server geben soll sondern die Geräte in erster Linie untereinander kommunizieren. Ja, was heißt denn bitte „in erster Linie“?
Großhelfendorf, 30. April 2020 Nortrud Semmler-Otranto
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