FFP2 Masken ab 18.01.2021

Ab 18. Januar 2021 müssen wir in Bayern im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf FFP2-Masken tragen.

Dazu haben wir nachfolgend Wissenswertes zusammengestellt, z.B. was zu beachten ist, wie oft darf ich eine FFP-Maske tragen und wie ich sie reinigen kann.

Wer muss die FFP2-Masken tragen?

  • Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren
  • Angestellte des Einzelhandels sind während ihrer Arbeit davon ausgenommen, da die FFP2-Masken nach 75 Minuten abgesetzt werden und dann für 30 Minuten auslüften müssen, zudem wird das Atmen nach dieser Zeit aufgrund der dichten Passform und zusätzlich starker körperlicher Belastung sehr anstrengend

Wo besteht eine FFP2 Maskenpflicht?

  • im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen

Woher bekomme ich FFP 2 Masken?

  • in Apotheken, in Drogeriemärkten, mitunter auch im Supermärkten und natürlich im Internet

 

Masken für Bedürftige:

    • Personen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII sowie Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bekommen kostenfreie Masken direkt per Post vom Landratsamt zur Verfügung gestellt.
    • Jede Hauptpflegeperson erhält drei FFP2-Masken. Es muss nur ein Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades des/der Pflegebedürftigen vorgelegt werden.
    • Personen, die über 15 Jahre alt sind und eine Berechtigung zur Nutzung der Tafeln haben, bekommen fünf FFP2-Masken zur Verfügung gestellt.
    • Die Masken können im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.
    • Weitere Informationen auf der Gemeindehomepage.

Bußgelder bei Verstößen:

  • werden ab 25.01.2021 werden Verstöße geahndet, eine Woche gibt es noch Kulanz
  • 250 Euro kostet es keine Maske im öffentlichen Personennahverkehr oder in Geschäften zu tragen, bei Wiederholung können 500 Euro sein 

Wofür steht FFP?

  • FFP steht für “Face Filtering Piece”, nahezu gleichwertig zu FFP2 sind KN95-Masken
  • gleichwertige Schutzstandards sind neben FFP2 erlaubt, zum Beispiel also Masken mit der Kennung KN95

Wie oft kann ich FFP2 Masken verwenden? Wie kann ich sie desinfizieren?

  • FFP2-Masken sind eigentlich Einwegprodukte, die man nach Durchfeuchtung wegwerfen sollte. 
  • Für den privaten Gebrauch können FFP2-Masken mehrmals verwenden werden (so das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) über ein Forschungsprojekt der Fachhochschule Münster zum Thema).
Die beste und energiesparendste Möglichkeit ist die Lufttrocknung:
  • die FFP2-Maske einfach an der Luft für 7 Tage trocknen lassen.
  • Wichtig: Nicht auf der Heizung (da kommt es zusammen mit der Feuchte zu einem Klima, die die Keimvermehrung fördert).
  • “Unter der Annahme, dass eine Reduktion um über 95% das mögliche Risiko einer Infektion auf ein vertretbares Maß minimiert, sollten FFP2-Masken frühestens ab dem siebten Tag wieder getragen werden”, so die Forscher. Auch diese Prozedur sollte nur fünf Mal angewandt werden. Danach rät die Fachhochschule Münster zur Entsorgung der FFP2-Maske.
  • Also am besten für jeden Wochentag eine neue Maske verwenden! 😊
Desinfektion im Backofen:
  • ist möglich, dabei muss aber eine genaue Temperatur eingehalten werden, sonst nimmt die Maske Schaden oder Viren werden nicht beseitigt: “Bei 80°C sind nach 60 Minuten SARS-CoV-2 vollständig inaktiviert, andere Erreger deutlich reduziert. Die Filterleistung bleibt erhalten; die elastischen Haltebänder können an Zugkraft verlieren.”  [Quelle: https://www.br.de/radio/bayern1/maskenpflicht-bayern-100.html] 

Anleitung:

  • zuvor sollte die getragene Maske nach dem Tragen am Vortrag getrocknet sein
  • „Außerhalb des Backofens ist das saubere Backofenrost/Gitter mit Backpapier zu belegen. Legen Sie die trockene Maske und ein Braten- bzw. Backofenthermometer auf das Backpapier, belassen es aber noch außerhalb des Ofens. 

Stellen Sie den Backofen auf 80°C Ober- und Unterhitze ein. Nach der Vorheizzeit schieben Sie das Rost samt Maske(n) in den Ofen. Achten Sie auf ausreichend Abstand der Masken zu Ober- und Unterboden des Ofens (ca. 10 cm; kleine Öfen sind ungeeignet). 

Belassen Sie die FFP2-Maske 60 Minuten im geschlossenen Ofen, öffnen Sie diesen bitte nicht zwischendurch. Stellen Sie den Ofen nach 60 Minuten ab und lassen die Maske anschließend auf dem Rost außerhalb des Backofens abkühlen.”, so beschreiben die Forscher der Fachhochschule Münster das richtige Vorgehen. 

  • Die Maske sollte auf diese Art maximal fünf Mal wiederaufbereitet und dann im Hausmüll entsorgt werden. 
FFP2-Masken nie in die Mikrowelle geben!
  • das BfArM warnt davor, FFP2-Masken in der Mikrowelle zu behandeln oder sie zu waschen: “Bitte beachten Sie auch, dass FFP2-Masken nicht in der Mikrowelle, der Wasch- oder Spülmaschine oder mit UV-Licht aufbereitet werden sollen. Während UV-Licht i.d.R. nur an der Oberfläche wirkt, können die mechanische Belastung und die Belastung mit Reinigungsmitteln in der Wasch- oder Spülmaschine die Masken beschädigen und die Filterwirkung herabsetzen.” In der Mikrowelle, so das BfArM, herrscht nicht überall die gleichen Temperatur, so dass diese für die Maske an manchen Stellen zu hoch sein kann, an anderen Stellen zu niedrig, um die Viren abzutöten.“ (Quelle: https://www.br.de/radio/bayern1/maskenpflicht-bayern-100.html) 
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Göggenhofen, 16. Januar 2021 Yvonne Jurisch

Quellen:
 

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Schlagwörter: #zamhalten Alltag Corona COVID-19 Covid19 FFP2 Masken Maskenpflicht


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