Gute Nachrichten für ÖPNV-Nutzer*innen

Die Inhaber von MVV-Jahreskarten-Abos können auch dieses Jahr ab sofort f­ür 2021 eine Teil-Erstattung der MVV-Kosten bean­tragen.
Wer?

Genau wie im vergangenen Jahr gibt es für Landkreisbürger*innen wieder eine Rückerstattung der Fahrkosten. Voraussetzung ist, dass diese
ihren Erstwohnsitz während des gesamten Erstattungszeitraums im Landkreis München hatten und eine Zeitkarte für den MVV abonniert haben.
Für unsere Gemeinde betrifft das Geltungsbereich M+1 (Zone M + Zone 1) und M+2 (Zone M + Zone 1 + Zone 2). Ob monatlich oder jährlich gezahlt wurde, spielt keine Rolle.  Konkret geht es um IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, die alte IsarCard 60, IsarCardJob (Jobticket) sowie Ausbildungstarif I und II. Es spielt keine Rolle, ob das Abo namentlich ausgestellt oder übertragbar ist!

Wieviel?

Erstattet wird der Differenzbetrag zwischen Zone M und den Zonen M+1 und M+2 –  auch wenn ein größerer Geltungsbereich abonniert wurde. Die Kosten übernimmt das Landratsamt München.
Weitere Details sind unserem Bericht vom vergangenen Jahr zu entnehmen. Einfach oben im Suchfenster „MVV“ eingeben!
Achtung: da eine Preiserhöhung stattfand, sind die Angaben nicht 1:1 übertragbar.

Wie und wo?

Die Anträge können online oder als Papierformular – z. B. über die Gemeinde – eingereicht werden. Und zwar mit diversen Anlagen: entweder mit der Jahresbescheinigung des MVV oder mit MVV-Wertmarken zusammen mit dem Anschreiben über die Zusendung des Abos. Außerdem muss eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises beigefügt werden.
Detaillierte Anweisungen gibt es hier und hier.

14. Januar 2022, Großhelfendorf Nortrud Semmler-Otranto

 

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Schlagwörter: MVV ÖPNV S7 Tarifreform


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