Testpflicht für alle Schüler*innen

Mit der verbindlichen Testpflicht für alle bayerischen Schüler*innen tritt am Montag in Kraft, was wir Grüne bayernweit bereits lange fordern:  Kinder schützen und ihr Grundrecht auf Bildung auch in Pandemiezeiten gewährleisten.

Wir beantworten im Folgenden die dringlichsten Fragen.

Was braucht mein Kind am Montag?

Ein negatives Testergebnis, entweder durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde, oder durch einen in der Schule durchgeführten Selbsttest.

Wann muss mein Kind getestet werden?

Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein (bei einer Inzidenz über 100 verkürzt sich dies auf nicht älter als 24 Stunden). Das bedeutet für den Schulstart am Montag um 8 Uhr, dass das Testergebnis frühestens von Samstagvormittag sein darf. Spätestens wird in der Schule vor Ort getestet.

Wo kann mein Kind getestet werden?

Zum Testen am Wochenende gibt es die Möglichkeit, eines der lokalen Testangebote wahrzunehmen.
In Aying gibt es ein privates Testzentrum am Ayinger Bräustüberl in der Ortsmitte. Eine vorherige Anmeldung wird empfohlen und ist mit dem Code 242_BCC1003 hier möglich.
Das landkreiseigene Testzentrum in der Wasserburger Straße 43-47 in Haar ist selbstverständlich weiterhin von Montag bis Sonntag von 8 Uhr bis 18 Uhr für alle Landkreisbürger*innen geöffnet. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Wer das Angebot wahrnehmen möchte, wird gebeten den Personalausweis, einen Mund-Nasen- Schutz sowie, falls möglich, die Versichertenkarte mitzubringen.
Weitere Testmöglichkeiten gibt es bei der Hausarztpraxis Dr. Kurz in Aying und bei Dr. Pecher in Dürrnhaar.

An der Grundschule Aying in Helfender werden Tests im Klassenverband jeweils montags, mittwochs und donnerstags durchgeführt. Da die Tests verpflichtend sind, ist keine Einwilligungserklärung mehr notwendig.

Mein Kind will sich nicht testen lassen. Was kann ich tun?

Jedes Kind muss mit seinen Bedürfnissen ernstgenommen werden. Sprechen Sie mit Ihrem Kind über seine Ängste und Bedenken. Es ist nicht allein!
Hier hilft Information. Sehen Sie sich gemeinsam mit Ihrem Kind dieses Video an, in dem erklärt wird, wie Selbsttests funktionieren.
Sprechen Sie mit Menschen aus Ihrem Freundeskreis, die bereits getestet wurden, über ihre Erfahrungen. Teilen Sie die Ängste Ihres Kindes per E-Mail oder mit einer schriftlichen Notiz im Ranzen seiner Klassenleitung mit.
Aufgrund der hygienischen Vorschriften ist es nicht möglich, das Kind zum Selbsttest in die Schule zu begleiten. Wenn Ihr Kind seine Freund*innen um moralische Unterstützung beim Selbsttest bittet, werden seine Bedenken sicherlich auch geringer werden.
Wenn Ihr Kind jedoch nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen Sie das der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich. Zum derzeitigen Zeitpunkt liegen uns keine Informationen aus der Grundschule Aying in Helfendorf vor, welche Unterrichtsangebote in diesem Fall gemacht werden können.

thumbnail of Anlage Merkblatt Selbsttests_09.04.2021

Merkblatt mit Informationen des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Peiß, 10. April 2021 Katharina Natuzzi

 

 

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Schlagwörter: Coronatest COVID-19 Covid19 Schnelltest Schule Tes


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