In der Gemeinderatssitzung am 09. Februar 2021 stimmten alle Rät*innen dafür, dass es nun auch in Aying einen Behindertenbeirat geben soll. Der Beirat soll sich aus gewählten Personen aus der Gruppe der schwer oder leichter Behinderten (etwa 10 % der Ayinger Bevölkerung) und der direkt betroffenen Familienangehörigen zusammensetzen.
iel ist, dass den Themen, die behinderte Menschen besonders belasten, mehr Aufmerksamkeit geschenkt und mit dem Gemeinderat zusammen nach Lösungen gesucht wird. Beschlossen wurde, den Sozialausschuss zu beauftragen, in seiner nächsten Sitzung eine Satzung für den Behindertenbeirat vorzustellen und das Ergebnis dann dem Gemeinderat zur Abstimmung vorzulegen.
Mit der Verkündung des Gesetzes zur Ratifikation des “Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” konnte die Behindertenrechtskonvention am 26. März 2009 in Deutschland in Kraft treten. Damit wurde die Konvention deutsches Bundesrecht. Dies hatte augenblicklich zur Konsequenz, dass wir die politische, wirtschaftliche, soziale und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen haben. Und zwar ohne Wenn und Aber!
Damit in diese Richtung endlich etwas passiert, haben wir Ayinger Grüne für die nächste Gemeinderatssitzung am 09.02.2021 einen Antrag eingebracht.
Ein kürzlich erschienener Artikel in der Süddeutschen Zeitung trug den interessanten Titel „Schneller wohnen – aber bitte nicht enger“. Hintergrund war die aktuelle Reform der Bayerischen Bauordnung (BayBO*), wonach das sogenannte Abstandsflächenrecht ab dem 1. Februar 2021 neu geregelt wird. Jeder Mensch, der schon mal selbst gebaut hat, kennt das Thema und nicht immer erfreut es die Bauleute, wenn vorgeschriebene Abstandsflächen die Realisierung des Bauvorhabens einschränken. Etwa in der Gesamtgröße oder der Lage innerhalb des Grundstückes. Um hier Erleichterung zu schaffen und entweder Bauvorhaben auf kleinerem Raum, oder näher beieinander zu ermöglichen, wurde die bislang geltende Abstandsflächen-Vorgabe mehr als halbiert. Doch ganz so einfach ist es nicht, weder in der Berechnung, noch in der Auswirkung. Deshalb hat sich auch der Ayinger Gemeinderat intensiv mit diesem Thema beschäftigt, zumal es die Möglichkeit für Kommunen gibt, eigene, von der BayBO abweichende, Satzungen zu erlassen.
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Ab 18. Januar 2021 müssen wir in Bayern im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf FFP2-Masken tragen.
Dazu haben wir nachfolgend Wissenswertes zusammengestellt, z.B. was zu beachten ist, wie oft darf ich eine FFP-Maske tragen und wie ich sie reinigen kann.
Sach- und Geldspenden für Hilfstransporte aus Großhelfendorf und Otterfing in die Ukraine
Spendenaufruf des DSGA
Der Verein Dorfleben und Soziales Aying sammelt für den ukrainischen Pfadfinderbund in Deutschland e.V., mit welchem sie bereits seit über 15 Jahren die Weihnachtspäckchenaktion für die Kinder von Tschernobyl durchführen. Durch deren ehrenamtliche Tätigkeit und langjährige Erfahrung in der humanitären Hilfe garantieren sie, dass die Spenden zu 100 Prozent ankommen und von ihren vertrauenswürdigen Mitstreitern in der Ukraine zielgerichtet eingesetzt werden.